„Ein großartiger Tag für unsere Stadt“ – Kein neues atomares Zwischenlager in Hanau

(pm/ea) – „Das ist ein großartiger Tag für die zukünftige Entwicklung unserer Stadt“, kommentiert Hanaus Oberbürgermeister Claus Kaminsky in einer Pressemitteilung die heutige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zugunsten der Stadt Hanau und gegen die Firma Orano NCS GmbH (ehemals Daher Nuclear Technologies (DNT) GmbH), die ein weiteres Zwischenlager für radioaktive Abfälle errichten will.

Die Stadt Hanau hat die dafür notwendige Baugenehmigung bisher mit dem Hinweis auf die Unverträglichkeit mit der städtebaulichen Ordnung und Entwicklungsperspektive versagt.

Das Unternehmen bemüht sich seither, die Baugenehmigung auf juristischem Weg zu erstreiten. Nachdem im Februar 2018 das Verwaltungsgericht Frankfurt der Klage stattgegeben hatte, konnte sich die Stadt beim Verwaltungsgerichtshof in Kassel im Februar 2020 mit ihrer Argumentation durchsetzen. Der Bundesverwaltungsgerichtshof schloss sich am Dienstag (25.1.) der vorinstanzlichen Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs an und wies die Revision ab. „Unsere Rechtsauffassung wurde mit dieser Entscheidung in vollem Umfang bestätigt,“ freut sich Hanaus OB, dass die juristische Auseinandersetzung nun endlich ein Ende hat.

Im Mittelpunkt des langjährigen Rechtsstreits, der mit der Entscheidung des BVG zu Ende geht, steht die Forderung des Unternehmens nach einer Baugenehmigung für ein weiteres atomares Zwischenlager im Technologiepark Wolfgang. Bereits in den Jahren zwischen 2005 und 2009 hatte das DNT-Vorgängerunternehmen NCS versucht, auf juristischem Wege zu erstreiten, eine Lagermöglichkeit für radioaktive Abfälle aus dem gesamten Bundesgebiet bauen zu dürfen. Im Mai 2009 hatte schließlich das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig abschließend zugunsten der Stadt Hanau entschieden.

2011 wurde erneut ein Bauantrag für das angestrebte atomare Zwischenlager gestellt, den die Stadt wieder ablehnte. Dabei bezog man sich auf die Unverträglichkeit der Pläne mit der städtebaulichen Ordnung und Entwicklungsperspektive. Nachdem im Februar 2018 das Verwaltungsgericht Frankfurt in erster Instanz zunächst der Klage des Unternehmens stattgegeben hatte, konnte sich die Stadt in der Berufungsverhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof mit ihrer Argumentation durchsetzen, wonach das Zwischenlager für radioaktive Abfälle aus dem gesamten Bundesgebiet der Festsetzung des Gewerbegebietes widerspricht. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage hatte der VGH jedoch gleichzeitig die Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen. DNT hat daraufhin die Möglichkeit genutzt, Rechtsmittel einzulegen.

 

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