Alkoholverbot und Maskenpflicht auf ausgewiesenen Plätzen in Hanau

(pm/ea) – Hanau und der Main-Kinzig-Kreis gelten mit dem dreitägigen Übersteigen der Inzidenz-Grenze von 350 von Freitag an als sogenannte Hotspots. „Damit greifen die verschärften Corona-Regelungen des Landes Hessen“, kündigt Oberbürgermeister Claus Kaminsky an und ergänzt, dass nach wie vor die Vermeidung von Kontakten ein wesentlicher Beitrag dafür ist, die Infektionswelle einzudämmen.

Mit der Einstufung als Hotspot gilt für Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen sowie im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich (Sportplatz, Fitnessstudio, Kino, Theater etc.) und in der Gastronomie sowie bei touristischen Übernachtungen im Innenbereich die 2G-Plus-Regel und draußen 2G.

Darüber hinaus gilt ein Alkoholverbot und Maskenpflicht auf belebten Plätzen. Welche Stadtgebiete dafür konkret ausgewählt werden, liegt in der Entscheidung der Kommunen. Die Stadt Hanau hat bereits im Dezember vorausschauend festgelegt, für welche Quartiere dies angezeigt ist, und dem Main-Kinzig-Kreis eine entsprechende Liste gemeldet. Dieser ist zuständig dafür, die Regelungen in einer allgemeinen Verordnung festzuschreiben. Danach gilt ab Freitag das Alkoholverbot und die Maskenpflicht in allen Fußgängerzonen sowie auf dem Platz an der Wallonisch Niederländische Kirche und der Französische Allee, auf dem Freiheitsplatz, auf dem Marktplatz, auf dem Altstädter Markt, auf dem Kurt-Schumacher-Platz, auf dem Rochusplatz und auf dem Parkplatz Bahnhofstraße/ Hauptstraße.

Wie Ordnungsdezernent Thomas Morlock dazu erläutert, wird die Stadt umgehend reagieren und dem Main-Kinzig-Kreis mitteilen, sollte es angesichts einer erhöhten Frequentierung notwendig werden, weitere Plätze und Straßen in diese Regelung einzubeziehen.

Damit die Hotspot-Regelungen außer Kraft gesetzt werden können, muss der Inzidenz-Wert an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterhalb der Schwelle von 350 liegen.

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