Hanauer Kliniken verschärfen Besuchsregelungen ab 10. Januar

(pm/ea) – Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Covid-19-Pandemie und insbesondere mit Blick auf die zu erwartende Ausbreitung der neuartigen Omikron-Variante, haben sich die beiden Hanauer Krankenhäuser dazu entschlossen, ihr Besuchsrecht noch weiter zu verschärfen.

Ab Montag, den 10. Januar, dürfen die Patientinnen und Patienten beider Häuser nur noch zwei Mal pro Woche von einer Person, die vollständig geimpft (14 Tage nach der letzten Impfung) ist oder als genesen gilt und zusätzlich ein aktuelles negatives Testergebnis einer offiziellen Teststelle vorweisen kann (Antigen-Schnelltest nicht älter als 24h; PCR-Test nicht älter als 48h), Besuch empfangen. Dies gilt auch für Personen, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, wie das Klinikum Hanau auf Nachfrage von Erlensee Aktuell bestätigte.

Die entsprechenden Nachweise müssen Besucher im Zugangsbereich auf dem jeweiligen Klinikgelände vorlegen. Außerdem sollte die Person, die zu Besuch kommt, möglichst nicht wechseln.

„Wir wissen, dass dieser Schritt für unsere Patienten und deren Angehörige nicht einfach ist, uns ist aber wichtig, dass wir ihnen den bestmöglichen Schutz bieten können und das bedingt aktuell leider eine noch stärkere Einschränkung des Personenverkehrs“, sagt Volkmar Bölke, Geschäftsführer des Klinikums. „Wir möchten auch nochmal dringend darum bitten, dass nach Möglichkeit immer die gleiche Person zu Besuch kommt“, ergänzt der Geschäftsführer des St. Vinzenz-Krankenhauses, Michael Sammet. Besuche sind weiterhin während der festen Besuchszeiten zwischen 14:00 Uhr und 18:00 Uhr möglich, der letzte Einlass ist um 17:30 Uhr. Im Klinikum gelten für Angehörige von Patienten in einer palliativen Situation, die Geburtshilfe und die Kinderklinik weiterhin die bestehenden Sonderregelungen.

Die Besucher betreten das jeweilige Klinikgelände durch einen Zugangsbereich, dort müssen sie zur Kontaktnachverfolgung ein Besucherformular ausfüllen, auf welchem auch die Eintrittszeit dokumentiert wird. Grundvoraussetzung für einen Besuch ist natürlich, dass die Besucher und Personen desselben Hausstandes keine Symptome haben oder sich in Quarantäne befinden. „Unsere Hanauer Krankenhäuser leisten großartige Arbeit und ich hoffe weiterhin auf Verständnis der Bürgerinnen und Bürger. In der aktuellen Situation gilt es, zusammenzuhalten. Hierzu kann jeder einen Beitrag leisten, indem er sich an die Vorgaben hält und Verständnis für das Personal im Gesundheitswesen zeigt“, appelliert Oberbürgermeister Claus Kaminsky. Auf dem Gelände und in den Gebäuden sowie in den Patientenzimmern müssen Besucher darauf achten, ihre FFP2-Maske jederzeit korrekt zu tragen und den Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Weiterhin gelten die gängigen Hygienevorschriften, Hust- und Niesetikette sowie eine gründliche Händehygiene.

Alle aktuell geltenden Regelungen finden sich auch jederzeit auf der Website des Klinikums unter http://www.klinikum-hanau.de/corona oder auf der Website des St. Vinzenz-Krankenhauses unter http://www.vinzenz-hanau.de/patienten-besucher/aktuelle-informationen/

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