(pm/ea) – Bund und Länder haben auf der Ministerpräsidentenkonferenz weitere Einschränkungen beschlossen. Im Fokus stehen dabei vor allem strengere Kontaktbeschränkungen sowie weitere Anstrengungen, die immer noch zu große Impflücke zu schließen. Nachfolgend die Aufzählung, was für Hessen neu geregelt wurde:
Weitere Verschärfung der Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum auf Gruppen von maximal 10 Personen.
Wenn nicht geimpfte oder nicht genesene Personen dabei sind, bleibt es bei Treffen von einem Haushalt und maximal zwei Personen eines weiteren Haushalts. Ausnahmen gelten für Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren und für Personen, die sich nicht impfen lassen können. Im privaten Bereich bleibt es in Hessen bei einer dringenden Empfehlung auf die Beschränkung dieser Kontaktzahlen.
Hessen empfiehlt Tests vor persönlichen Treffen
Der Betrieb von Tanzlokalen, Clubs und Diskotheken ist nunmehr landesweit und unabhängig von der Infektionsinzidenz vor Ort untersagt. Ein regulärer Gastronomiebetrieb ist dort möglich.
Die Obergrenze für alle Veranstaltungen liegt künftig bei 250 Teilnehmern. Diese Regelung gilt sowohl für den Innen- als auch für den Außenbereich.
Die neuen Maßnahmen gelten ab dem 28. Dezember 2021 und laufen bis zum 13. Januar 2022.