Hotspot-Kreise und -Städte werden künftig im Corona-Bulletin ausgewiesen

(pm/ea) – Mit der am 16. Dezember 2021 in Kraft getretenen Coronavirus-Schutzverordnung hat die Hessische Landesregierung den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz umgesetzt und eine Hotspot-Regelung eingeführt. Ab kommendem Sonntag, 19. Dezember 2021, können Kreise und kreisfreie Städte erstmals von diesem Automatismus und den damit verbundenen verschärften Maßnahmen betroffen sein.

Für welche Kreise bzw. kreisfreien Städte das gilt, wird ab Sonntag im täglich auf der Homepage des Hessischen Sozialministeriums veröffentlichten Corona-Bulletin ausgewiesen: http://hessenlink.de/HMSI208

„In Städten oder Landkreisen, in denen die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 350 liegt, greifen automatisch am nächsten Tag Verschärfungen. Es bedarf dazu keiner Allgemeinverfügung der betroffenen Kommune“, sagt Hessens Gesundheitsminister Kai Klose. Die Hotspot-Regelung tritt wieder außer Kraft, sobald der Inzidenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterhalb der 350er-Schwelle liegt. Dann verlässt die betroffene kreisfreie Stadt bzw. der Landkreis das Hotspot-Regime automatisch zum Folgetag.

Folgende Verschärfungen gelten in den Hotspots:

  • Alkoholverbot an belebten Orten und Plätzen, die von den Kommunen festgelegt werden.
  • Maskenpflicht in Fußgängerzonen, Einkaufszentren o.ä. Die genaue Abgrenzung legen die Kommunen fest.
  • Bei Veranstaltungen (mehr als zehn Personen) sowie im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich (Sportplatz, Fitnessstudio, Kino, Theater etc.) und in der Gastronomie sowie bei touristischen Übernachtungen gilt: drinnen 2G-Plus, draußen 2G.
  • Weihnachtsmarkt: Zugang nur für Geimpfte und Genesene (2G). Die Kommunen können auch innerhalb des 2G-Bereichs ein Alkoholverbot erlassen.
  • Ab 3.000 Teilnehmenden gilt auch bei Veranstaltungen im Freien die 2G-Plus-Regel. Die Maskenpflicht bleibt bestehen.
  • Begrenzung der Personenzahl bei privaten Feiern und Zusammenkünften auf 50 drinnen, 200 draußen.
  • Schließung von Tanzlokalen, Clubs und Diskotheken sowie Prostitutionsstätten.

 

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