AfD-Kreistagsfraktion lehnt Aufnahme größerer Zahl sogenannter „Ortskräfte“ aus Afghanistan ab

(pm/ea) – Die AfD-Kreistagsfraktion lehnt es ab, eine größere Zahl sogenannter „Ortskräfte“ aus Afghanistan in den Städten und Gemeinden des Main Kinzig Kreises aufzunehmen, wie in einer Pressemitteilung der Fraktion berichtet wird.

„Von den bisher mehreren tausend nach Deutschland evakuierten Afghanen waren lediglich etwa 300 Personen als „Ortskräfte“ in Afghanistan als Hilfskräfte für die Bundesrepublik Deutschland tätig. Die Anzahl der Familienangehörigen wird mit etwa 1000 beziffert. Wir verfolgen mit Sorge, dass die Verantwortlichen im Landratsamt und die Bürgermeister der Städte und Gemeinden im Main-Kinzig-Kreis Signale an den Bund senden, eine viel zu große Zahl dieser Menschen alleine im Kreis aufzunehmen“, heißt es weiter in der Pressemitteilung.

„Nachdem bereits die Stadt Bad Orb mehr als 20 Personen aufnehmen wird, macht sich nun auch die Gemeinde Linsengericht auf die Suche nach Unterkünften für eine größere Anzahl von „Ortskräften“ und deren, meist zahlreichen, Familienangehörigen. Gesucht werden nämlich in erster Linie große Wohnungen und Häuser für 5 bis 8 Personen. Und das soll in anderen Städten und Gemeinde des Kreises so weiter gehen. Offenbar will der Main-Kinzig-Kreis in Hessen eine herausragende Rolle bei der Aufnahme von Ortskräften und deren Familienangehörigen übernehmen! Dazu gibt es keine gesetzliche Verpflichtung und dazu gibt es auch keine Legitimation. Die Menschen im Main-Kinzig Kreis werden übergangen und sie werden überfordert! Auch die AfD sieht eine humanitäre Verpflichtung zur Aufnahme von Afghaninnen und Afghanen in Deutschland, wenn es sich tatsächlich um Ortskräfte und deren Familienangehörigen handelt. Wir halten hierzu eine Anzahl von 20 bis 30 Personen für den gesamten Kreis für angemessen. Der deutlich größte Teil der nach Deutschland verbrachten Menschen sind weder Ortskräfte noch Familienangehörige von Ortskräften. Für diese Menschen brauchen wir weder in Linsengericht noch anderswo im Kreisgebiet Wohnraum vorzuhalten. Diese Menschen sollen zügig Schutz in Asylzentren sicherer Drittstaaten, nahe Ihrer Heimat, finden. Dort soll dann auch unter Wahrung geltendem Recht über etwaige Asylanträge entschieden werden“, so die AfD-Kreistagsfraktion abschließend.

 

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