Ermittlungsverfahren zum Vorwurf der bewusst verschlossenen Notausgangstür in der Arena Bar in Hanau am 19.02.2020 eingestellt

(pm/ea) – Die Staatsanwaltschaft Hanau hat das Ermittlungsverfahren betreffend den Vorwurf der bewusst verschlossenen Notausgangstür in der Arena Bar in Hanau am 19.02.2020 mangels hinreichenden Tatverdachts einer Straftat eingestellt.

Wie die Staatsanwaltschaft in einer Pressemitteilung erläutert, erheben die Anzeigeerstatter, zwei Überlebende des Anschlags sowie drei Angehörige eines Getöteten, im Wesentlichen den Vorwurf der fahrlässigen Tötung. In der Arena Bar habe es nach baulichen Veränderungen an einem Fluchtweg gefehlt, der vom Eingang weg und nicht zum Eingang hinführe. Darüber hinaus sei der Notausgang am Abend des Anschlags wie in den ca. zwei vorangegangenen Jahren von innen so abgeschlossen gewesen, dass er nicht ohne einen Schlüssel habe geöffnet werden können. Zudem gebe es Anhaltspunkte dafür, dass örtliche Polizeibeamte von dem zugebauten ursprünglichen Fluchtweg und dem verschlossenen Notausgang der Arena Bar gewusst hätten bzw. dieser sogar auf deren Anordnung hin verschlossen worden sei.

Insgesamt ist nach dem Ergebnis der Ermittlungen festzustellen, dass die Verschlussverhältnisse des Notausgangs in der Nacht vom 19.02.2020 nicht mit hinreichender Sicherheit aufgeklärt werden konnten. Das Ermittlungsverfahren war daher einzustellen, wie es abschließend in der Pressemitteilung heißt.

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