Inzidenz im Main-Kinzig-Kreis über 35 : Erste Stufe des Eskalationskonzepts erreicht – Kreis rechnet mit weiterem Anstieg über 50

(pm/ea) – Im Main-Kinzig-Kreis wurde am heutigen Mittwoch die Inzidenz der Corona-Infektionen von 35 klar überschritten. Der Main-Kinzig-Kreis wird dazu in Kürze eine Allgemeinverfügung auf seiner Homepage veröffentlichen, um die vom Land definierten Auflagen und Einschränkungen für die 29 Städte und Gemeinden ab dem 19. August verbindlich festzulegen.

Nach Angaben des Robert-Koch-Institutes lag der Sieben-Tage-Wert am Mittwoch bei 39,9. Das Hessische Sozialministerium hat diese Entwicklung bereits bestätigt und die entsprechenden Konsequenzen aus dem Eskalationskonzept dargelegt.

Nach Darstellung des Amtes für Gesundheit und Gefahrenabwehr war diese Entwicklung abzusehen, denn „die Infektionszahlen kannten seit vielen Tagen nur eine Richtung“, wie es in einer Pressemitteilung heißt. Der Blick auf die Statistik zeigt, dass sich der Sieben-Tage-Wert innerhalb einer Woche verdoppelt hat.

Vor diesem Hintergrund sei es unumgänglich, die vorbeugenden Maßnahmen gegen Covid 19 wieder zu verstärken. So ist der Einlass in die Innengastronomie nur erlaubt für Gäste mit Negativnachweis nach Coronaschutzverordnung. Das bedeutet geimpft, genesen oder getestet. Diese Auflage gilt nicht für Betriebsangehörige in Betriebskantinen.

Ein entsprechender Nachweis ist gleichermaßen erforderlich beim Besuch von Einrichtungen der Behindertenhilfe, beim Betreten von Spielbanken, Spielhallen und ähnlichen Einrichtungen sowie von Kultur- und Freizeiteinrichtungen und Sportstätten (Fitnessstudios, Hallenbäder oder Sporthallen). Hier gibt es eine Ausnahme nur für den „Spitzen- und Profisport“.

Das Hessische Eskalationskonzept verlangt zudem bei Zusammenkünften, Fachmessen, Veranstaltungen und Kulturangeboten ebenfalls einen Negativnachweis unabhängig von der Teilnehmerzahl (d.h. auch bei mehr als 25 bis einschließlich 100 Personen). Dies gilt auch für private Feierlichkeiten in öffentlichen oder eigens angemieteten Räumen.

In Übernachtungsbetrieben mit Gemeinschaftseinrichtungen ist jetzt die Vorlage eines Negativnachweises bei Anreise und bei längeren Aufenthalten zweimal pro Woche gefordert. Für die „Erbringung körpernaher Dienstleistungen“ verlangt das Eskalationskonzept ebenfalls für die Kundinnen und Kunden einen Negativnachweis. Medizinische Behandlungen sind davon ausdrücklich nicht betroffen.

Diese Regelungen gelten mindestens solange, bis der Schwellenwert der jeweiligen Stufe fünf Tage in Folge unterschritten wird. Dann können die Beschränkungen ab dem nächsten Tag zurückgenommen werden. Vor dem Hintergrund der aktuellen Zahlen nicht nur im Main-Kinzig-Kreis ist allerdings damit zu rechnen, dass eher die nächste Eskalationsstufe (50) erreicht wird.

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