Überflutungen nach Starkregen: Umweltministerin ruft Kommunen auf, Beratung und Förderung des Landes zu nutzen und Maßnahmen umzusetzen

(pm/ea) – „Städte und Gemeinden können sich für Starkregenereignisse wappnen und vor Überflutung schützen. Dafür bietet das Fachzentrum Klimawandel und Anpassung am Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) Beratung und die Erstellung von Fließpfadkarten an und wir ergänzen dies mit einer 100%-Förderung von Maßnahmen, die konkret Schäden verhindern können“, so die Hessische Umweltministerin Priska Hinz in einer Pressemitteilung.

„Die Beratung ist die Grundlage, um die richtigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Gefahr vor Überflutungen zu bannen. Diese können dann beispielsweise die Entsiegelung von Flächen, Hochwasserrückhaltebecken oder von Versickerungsmulden sein. So können Wassermassen aufgefangen werden und fließen nicht ungebremst in die Orte. Ich rufe heute noch einmal alle Kommunen auf, diese Angebote zu nutzen“.

Um die Kommunen zu unterstützen, erstellt das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) aus Mitteln des Integrierten Klimaschutzplans 2025 auf Anfrage Fließpfadkarten. Diese zeigen die Wege, die das Wasser bei Starkregen durch die Kommune nehmen kann. Die Kommune zahlt lediglich eine Schutzgebühr in Höhe von 10 Euro/km². Möchte es eine Kommune genauer wissen und beauftragt eine ingenieurhydrologische Starkregen-Risikoanalyse, kann sie diese ebenfalls vom Umweltministerium über die Klimarichtlinie fördern lassen. Bis einschließlich 2022 ist hier für Klima-Kommunen eine 100-Prozent-Förderung möglich und alle anderen Kommunen erhalten Fördersätze in Höhe von 80 Prozent. Mit den gleichen Fördersätzen werden Maßnahmen zum Schutz vor Starkregen-Schäden unterstützt. Alle hessischen Kommunen können eine Fließpfadkarte beim HLNUG anfragen. Über 40 Kommunen haben das bereits getan und werden in den nächsten Wochen und Monaten ihre Fließpfadkarten erhalten. Die erste fertige Fließpfadkarte wurde dieses Jahr bereits an die Stadt Neustadt und Waldems übergeben.

 

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