Verbesserter Schutz von Bannwäldern: Abholzen für Kiesabbau wird erschwert, Radschnellwegeausbau erleichtert

(pm/ea) – Bannwälder werden in Zukunft in Hessen besser geschützt sein. Durch die Änderung des Waldgesetzes werden vermeidbare Waldverluste ausgeschlossen, wie es in einer Pressemitteilung des Hessischen Umweltministeriums heißt.

„Der Landtag stellt klar, dass die Interessen des Waldes nicht hinter denen der Rohstoffgewinnung zurückstehen sollen“, erklärte Umweltministerin Priska Hinz im Landtag. Dort wurde am Mittwoch die Änderung des Waldgesetzes eingebracht.

In Hessen gibt es rund 19.000 Hektar Bannwald. Sie filtern die Luft und dienen der Erholung der Menschen und als Lebensraum für Pflanzen und Tiere. Das Abholzen von Bannwald soll in künftigen Genehmigungen nur erlaubt sein, wenn diese Art von Rohstoffen außerhalb des Bannwalds nicht gewonnen werden kann, dieser Rohstoff für ein Vorhaben aber unerlässlich ist. Mit der Gesetzesänderung wird außerdem klargestellt, dass nach dem Eingriff eine Wiederbewaldung stattfinden muss und das Unternehmen bereits vor Beginn der Maßnahmen nachweisen muss, dass es dazu in der Lage sind.

Mit dieser Gesetzesänderung wird gleichzeitig die Möglichkeit geschaffen im Bannwald Radschnellwege für den Pendlerverkehr leichter zu bauen. „Der Klimawandel bedroht auch unsere Wälder und nur mit einer echten Verkehrswende können wir der Klimakrise etwas entgegensetzen. Mit einer Steigerung des Radverkehrs bremsen wir den Klimawandel aus und sorgen so für einen langfristigen Schutz des Waldes. Dafür braucht es attraktive, gut ausgebaut und sinnvoll gelegene Fahrradwege. Teilweise kann ein solcher Radweg auch durch einen Bannwald führen. Deshalb wollen wir es zukünftig ermöglichen, dass Radschnellwege auch im Bannwald entstehen können, sofern mit einer hohen Nutzung, also mit mehr als 1.500 Fahrten pro Tag, zu rechnen ist. Natürlich muss auch hier der Verlust des Waldes ausgeglichen werden und an anderer Stelle der Bannwald erweitert werden“, erklärte Hinz.

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