Vorfahrt oder „rechts vor links“? – Was gilt denn nun in der Konrad-Adenauer-Straße?

(ms/ea) – Wer von der Langendiebacher Straße aus Richtung Rückingen kommend rechts in die Konrad-Adenauer-Straße abbiegt, der folgt der abknickenden Vorfahrtsstraße und dennoch gilt anschließend „rechts vor links“ – Erlensee Aktuell hat beim Ordnungsamt nachgefragt.

In der Langendiebacher Straße steht an der Einmündung zur Konrad-Adenauer-Straße das Verkehrszeichen „Abknickende Vorfahrtsstraße“. Wenn man dieser aus Fahrtrichtung Rückingen kommend folgt und in die Konrad-Adenauer-Straße abbiegt, so vermuten einige Verkehrsteilnehmer, dass man auch in der Konrad-Adenauer-Straße vorfahrtsberechtigt ist, denn die Vorfahrtsstraße biegt ja lediglich ab.

Warum sollte dann an der Einmündung Willy-Brandt-Ring die „Rechts-vor-links-Regelung“ gelten?

Hier gilt „rechts vor links“

Auf Anfrage bei Ordnungsamtsleiter Marc Schilling  teilte dieser gegenüber Erlensee Aktuell mit, dass innerorts eine Vorfahrtsstraße nicht zwingend aufgehoben werden muss.

Zusätzlich steht an der Einmündung zur Konrad-Adenauer-Straße ein Verkehrszeichen „Beginn einer Tempo 30 Zone“. Innerhalb einer Tempo-30-Zone gilt stets die „Rechts-vor-links-Regelung“.

Tempo-30-Zone

„Natürlich kann es auch in diesen Zonen Ausnahmen geben, diese wären dann aber wieder separat zu beschildern“, so der Leiter des Ordnungsamts abschließend, der damit zahlreichen Lesern von Erlensee Aktuell eine kleine Auffrischung – oder auch völlig neue Einsichten – in Sachen Führerscheinwissen gegeben hat.

Fotos: Liana Schneider

Anzeige

Wochenmarkt Erlensee

Wochenmarkt Erlensee: jeden Samstag von 7 bis 13 Uhr auf dem Rathausplatz – www.erlensee-aktuell.de/wochenmarkt

Weiterlesen