Leserbrief zur Zurückweisung des Gesetzentwurfs des Rechtsanspruchs auf den Ganztag für Grundschüler in den Vermittlungsausschuss

Heinz Hunn befasst sich in seinem Leserbrief mit der Zurückweisung des Gesetzentwurfs des Rechtsanspruchs auf den Ganztag in den Grundschulen in den Vermittlungsausschuss


Der Gesetzentwurf zu dem Rechtsanspruch auf den Ganztag wurde im wesentlichen aus finanziellen Gründen an den Vermittlungsausschuss aus dem Bundesrat am vergangenen Freitag zurück verwiesen. Jedoch gibt es aus meiner Sicht weitere Eckpunkte in dem vorliegenden Gesetzentwurf zu beraten und einzuarbeiten. Die finanzielle Basis ist das Eine, jedoch gilt es auch inhaltlich eine kooperative Chance zur Umsetzung zu nutzen und zu fördern.

Wir in Hessen gehen den Weg zur Umsetzung des Ganztages in den Grundschulen über den Pakt für den Nachmittag (PfdN) mit einer breiten Vielfalt und auf der Basis der Freiwilligkeit der Eltern aus dem HKM heraus.

Der Gesetzentwurf beschreibt, dass ausschließlich der Rechtsanspruch über das SGB VIII möglich wird. Somit wird aus meiner Sicht der hessische Weg, und nicht nur dieser, nicht in die Umsetzung im Gesetz zugelassen und die gemachten Erfahrungen und die erreichten erfolgreichen Strukturen werden außen vorgestellt. Hier gilt für eine Öffnung des Gesetzes zu sorgen, um vorhandene Entwicklungen und erreichten Ressourcen in den unterschiedlichsten Bundesländern mit aufzunehmen und die Möglichkeit zu eröffnen hier auf den beschrittenen Grundlagen auch außerhalb des SGB VIII die Umsetzung des Rechtes auf den Ganztage zu fördern und weiter zu entwickeln.

Das Gesetz sieht auch erst die schrittweise Umsetzung ab 2026 vor. Jedoch sind wir in den Bundesländern in unterschiedlichster Ausprägung ein Stück weiter und beginnen nicht bei NULL. Einzelne Bundesländer haben das Recht auf den Ganztag ja auch schon auf der Landesebene installiert und setzen diesen in den entsprechenden Schritten und Phasen um. Ich kann für diese Tatsache keine Öffnung dieses Gesetzes erkennen um hier entsprechend zügig und mit der erreichten Basis und den erreichten Ressourcen gewinnbringende Wege und Schritte schneller gehen zu können.

Zudem sind wir in einem Föderalen System unterwegs und diese Struktur gilt es in diesem Gesetz Rechnung zu tragen und die unterschiedlichen Ansätze aus den Ländern nicht nur zuzulassen, sondern sie entschieden und mit der erforderlichen Vielfalt zu integrieren.

Unser hessischer Weg wird zurzeit im Wesentlichen aus dem HKM in Kooperation mit den Kommunen beschritten und finanziert. In Zukunft ist aus dem Gesetzentwurf zu erkennen, dass ausschließlich das Sozialministerium hier in Kooperation mit den Kommunen zuständig ist.

Aus meiner Sicht muss in diesem Projekt auf das Recht zum Ganztag eine klare Kooperation der Kultus- und Sozialministerien eingearbeitet werden. Wie auch die Umsetzung vor Ort in den Kommunen, Stadt- und Ortsteilen die Multiprofessionellen Teams in den Schulen in gegenseitiger Wertschätzung, ob aus den Horten oder bei den Trägern des PfdN in der Schule in das Gesetz formuliert werden muss.

Dies als erste Argumente, welche ich allen Beteiligten mit zu den Beratungen in den Vermittlungsausschuss mit auf den Weg geben will.

Heinz Hunn
Erlensee

Leserbriefe können an redaktion@erlensee-aktuell.de zur Veröffentlichung gesendet werden. Sie geben allein die Meinung der Verfasser wieder. Anonyme Zusendungen sind von einer Veröffentlichung ausgeschlossen.

Anzeige