(pm/ea) – Niedrige Inzidenzen haben in den vergangenen Tagen und Wochen immer wieder neue Lockerungen im Corona-Alltag erlaubt. Damit kann auch die bisherige Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung auf dem Hanauer Wochenmarkt entfallen. „Die neue Corona-Schutzverordnung des Landes regelt eindeutig, dass in Außenbereichen das Tragen einer medizinischen Maske nicht mehr zwingend vorgeschrieben ist“, erläutert Oberbürgermeister Claus Kaminsky diese Entscheidung.
Demnach gilt die verbindliche Maskenpflicht jetzt nur mehr in Innenbereichen sowie im Öffentlichen Personennahverkehr. Darüber hinaus ist geregelt, dass auch auf Großveranstaltungen in Gedrängesituationen, insbesondere beim Einlass und in Warteschlagen, eine Maske zu tragen ist. Im Freien entfällt die Maskenpflicht mit der seit Freitag geltenden Landesverordnung.