(pm/ea) – Die Hessische Landesregierung hat angesichts zurückgehender Infektionszahlen weitere Öffnungsschritte beschlossen. Folgende Regelungen sind beschlossen worden:
Einheitliche Maskenpflicht:
• Aufhebung der Maskenpflicht im Freien. Maske empfohlen, wenn Abstände nicht eingehalten werden können.
• Maskenpflicht (med. Masken) in Innenräumen bis zum Sitzplatz
Private Treffen:
• Keine Einschränkungen. Einhalten der Abstands- und Hygieneregeln und ggfs. auch Tests werden empfohlen.
• Ab 25 Personen gelten Veranstaltungsregeln.
Ausgangsbeschränkungen:
• bleiben aufgehoben.
Arbeitsplätze:
• Keine landesrechtlichen Einschränkungen.
Schule:
• Präsenzunterricht für alle Klassen. Testpflicht: 2x pro Woche.
• Maske im Schulgebäude und Klassenzimmer bis zum Sitzplatz. Unterricht ohne Maske.
• Maskenpflicht bei Ausbruchsgeschehen an der Schule.
Kita:
• Regelbetrieb mit Hygienemaßnahmen. Gruppen können wieder gemischt werden. (Übergangsfrist bis 5.7.)
• Maskenpflicht für Fachkräfte entfällt.
Sport:
• Mannschaftssport weiter möglich.
• Schwimmbäder mit Personenbegrenzung geöffnet.
• Fitnessstudios mit Kontaktdatenerfassung & Abstands- und Hygienekonzept geöffnet.
Kultur:
• Mit Hygiene- und Abstandskonzept geöffnet – drinnen und draußen.
Veranstaltungen (ab 25 Personen):
• Mit Auflagen möglich, u.a. Abstands- und Hygienekonzept, Testpflicht in Innenräumen, Kontaktdatenerfassung.
• Maximale Teilnehmer: 250 Innen bzw. 500 außen (Geimpfte und Genesen zählen nicht mit). Größere Veranstaltungen genehmigungspflichtig.
• Ausnahmen weiterhin bspw. für berufliche Zusammenkünfte
Körpernahe Dienstleistungen:
• Geöffnet mit Maskenpflicht. Hygienevorgaben und Kontaktdatenerfassung.
Einzelhandel:
• Alle Geschäfte geöffnet ohne Quadratmeterbegrenzung. Maskenpflicht.
Gastronomie:
• Mit Hygiene- und Abstandskonzept geöffnet – drinnen und draußen. Kontaktdatenerfassung.
• Maskenpflicht für Personal und Gäste bis zum Platz.
• Testpflicht in Innenräumen.
Clubs / Discotheken:
• Im Außenbereich mit Auflagen – u.a. Testpflicht, Personenbegrenzung – geöffnet.
• Öffnung der Innenbereiche als Bar / Gastronomie.
Hotels und Übernachtungen:
• Mit Auflagen geöffnet, u.a. Testpflicht 1x pro Woche, Abstands- und Hygieneregeln.
ÖPNV:
• Maskenpflicht im Fahrzeug und in den Bahnhofsgebäuden
Hochschulen:
• Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen mit weiteren Erleichterungen.
Prostitutionsstätten:
• Geöffnet mit Testpflicht, Hygienevorgaben und Kontaktdatenerfassung.
Sollten die Inzidenzen in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt sieben Tage in Folge über die 50-Marke steigen, kommt es vor Ort zu kreisgenauen Verschärfungen. Sollte das Infektionsgeschehen klar eingrenzbar sein, werden gezielte Hotspot-Maßnahmen ergriffen. Ab einer Inzidenz höher 100 greifen weitergehende Maßnahmen entsprechend des Eskalationskonzepts. Dazu zählen bspw. verschärfte Kontaktregeln und eine erneute Ausweitung der Maskenpflicht.