Amtliche Bekanntmachung der Stadt Erlensee

Feststellungsbeschluss – Nachrücker für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Erlensee


1. Die unter der laufenden Nummer 101 aufgeführte Bewerberin Birgit Behr des Wahlvorschlages der Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) wurde am 22. April 2021 in den Magistrat der Stadt Erlensee gewählt und verliert das Mandat als Stadtverordnete.

Gemäß § 34 Hessisches Kommunalwahlgesetzes (KWG) wird der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags der Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) unter der laufenden Nummer 115,

Herr Walter Stolper,

als Nachrücker für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Erlensee festgestellt.

2. Der unter der laufenden Nummer 103 aufgeführte Bewerber Werner Cwielong des Wahlvorschlages der Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) wurde am 22. April 2021 in den Magistrat der Stadt Erlensee gewählt und verliert das Mandat als Stadtverordneter.

Gemäß § 34 Hessisches Kommunalwahlgesetzes (KWG) wird der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags der Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) unter der laufenden Nummer 105,

Herr Werner Beier,

als Nachrücker für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Erlensee festgestellt.

3. Der unter der laufenden Nummer 202 aufgeführte Bewerber Werner Bös des Wahlvorschlages BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) wurde am 22. April 2021 in den Magistrat der Stadt Erlensee gewählt und verliert das Mandat als Stadtverordneter.

Gemäß § 34 Hessisches Kommunalwahlgesetzes (KWG) wird der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) unter der laufenden Nummer 206,

Herr Michael Seidel,

als Nachrücker für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Erlensee festgestellt.

4. Der unter der laufenden Nummer 313 aufgeführte Bewerber Wolfgang Gierhake des Wahlvorschlages der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) wurde am 22. April 2021 in den Magistrat der Stadt Erlensee gewählt und verliert das Mandat als Stadtverordneter.

Gemäß § 34 Hessisches Kommunalwahlgesetzes (KWG) wird die nächste noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlags der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) unter der laufenden Nummer 317,

Frau Elvira Horst,

als Nachrückerin für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Erlensee festgestellt.

5. Die unter der laufenden Nummer 306 aufgeführte Bewerberin Lilian Siderius-Manning des Wahlvorschlages der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) wurde am 22. April 2021 in den Magistrat der Stadt Erlensee gewählt und verliert das Mandat als Stadtverordnete.

Gemäß § 34 Hessisches Kommunalwahlgesetzes (KWG) wird die nächste noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlags der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) unter der laufenden Nummer 325,

Frau Patrizia De Blasio,

als Nachrückerin für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Erlensee festgestellt.

 

Gegen diese Feststellung kann gemäß §§ 34, 25 KWG jeder Wahlberechtigte binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10 000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter, Wahlamt, Am Rathaus 3, 63526 Erlensee, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr gel-tend gemacht werden.

Erlensee, den 23. April 2021

Wolfgang Müller
Gemeindewahlleiter

 

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