Impfungen mit Astrazeneca gestoppt

(pm/ea) – Aufgrund einer aktuellen Empfehlung des Paul-Ehrlich-Instituts hat die Bundesregierung Corona-Impfungen mit Astrazeneca vorsorglich ausgesetzt. Das Paul-Ehrlich-Institut weist darauf hin, dass Personen, die den COVID-19-Impfstoff Astrazeneca erhalten haben und sich mehr als vier Tage nach der Impfung zunehmend unwohl fühlen z.B. mit starken und anhaltenden Kopfschmerzen oder punktförmigen Hautblutungen, sich unverzüglich in ärztliche Behandlung begeben sollten.

Das Hessische Innenministerium hat alle 28 Impfzentren angewiesen, Impfungen mit dem Vakzin Astrazeneca umgehend einzustellen. Alle Impftermine mit Astrazeneca werden storniert. Personen, die bereits eine Termin-Zusage zur Impfung mit dem Astrazeneca-Impfstoff erhalten haben, werden sofort vom Land Hessen informiert. Sobald für diese Impfberechtigten Ersatztermine angeboten werden können, werden sie ebenfalls unterrichtet.

Bisher wurden in Hessen 114.703 Personen mit dem Vakzin geimpft. 43 Menschen haben bereits die Zweitimpfung erhalten.

Das Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) empfiehlt nach intensiven Beratungen zu den in Deutschland und Europa aufgetretenen schwerwiegenden thrombotischen Ereignissen die vorübergehende Aussetzung der Impfungen mit dem Covid-19-Impfstoff AstraZeneca. Gegenüber dem Stand vom 11.03.2021 sind inzwischen weitere Fälle (Stand: Montag, den 15.03.2021) in Deutschland gemeldet worden. Bei Analyse des neuen Datenstands sehen die Expertinnen und Experten des Paul-Ehrlich-Instituts jetzt eine auffällige Häufung einer speziellen Form von sehr seltenen Hirnvenen-Thrombosen (Sinusvenenthrombose) in Verbindung mit einem Mangel an Blutplättchen (Thrombozytopenie) und Blutungen in zeitlicher Nähe zu Impfungen mit dem COVID-19-Impfstoff AstraZeneca.

Die Daten werden von der Europäischen Arzneimittelagentur (European Medicines Agency, EMA) weiter analysiert und bewertet. Bis zum Abschluss der Bewertung durch die EMA werden die Impfungen mit dem Covid-19-Impfstoff von AstraZeneca in Deutschland ausgesetzt. Die heutige Entscheidung betrifft sowohl Erst- als auch Folgeimpfungen.

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