Wahlaufruf von Landrat Thorsten Stolz zum kommenden Sonntag

Liebe Bürgerinnen und Bürger, am Sonntag finden in Hessen die Kommunalwahlen statt. Dabei geht es nicht um Berlin oder Wiesbaden, sondern einzig und alleine um unseren Main-Kinzig-Kreis und die 29 Städte und Gemeinden in unserem Landkreis. Ich bitte Sie deshalb: gehen Sie am Sonntag wählen und stärken Sie die demokratischen Strukturen vor Ort.

Ihre Teilnahme an der Kommunalwahl ist zudem auch eine Wertschätzung gegenüber all den Bürgerinnen und Bürgern, die sich im Kreistag, in der Stadtverordnetenversammlung, in der Gemeindevertretung, im Ortsbeirat oder weiteren kommunalen Gremien engagieren.

Das Recht, in freier, geheimer und gleicher Wahl wählen zu können, ist Grundlage unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung. Das sollten wir uns immer wieder vor Augen führen.
Bei uns im Main-Kinzig-Kreis sind etwa 334.000 Wahlberechtigte aufgefordert, die Zusammensetzung der kommunalen Gremien für die nächsten fünf Jahre zu bestimmen.

Gerade diese Wahl ist für das direkte Lebensumfeld und die Entwicklung vor Ort von besonderer Bedeutung, denn die genannten kommunalen Gremien treffen wesentliche Entscheidungen quasi „direkt vor der eigenen Haustür“. Dabei geht es zum Beispiel um ganz alltägliche Fragen: Wie hoch sind die Kita-Gebühren? Wird das Schwimmbad saniert, brauchen wir eine Bücherei? Und wie oft fährt der Bus, wie kann eine attraktive Anbindung der Wohngebiete an den öffentlichen Nahverkehr sichergestellt werden? Sollte ein Treff für ältere Menschen eingerichtet werden? Was wird getan, damit sich die Menschen sicher und barrierefrei im öffentlichen Raum bewegen können? Wo wird die neue Sportanlage entstehen und wann kommt das benötigte Neubaugebiet? Wer sorgt für Glasfaserausbau? Wie viel Geld wird in Schule und Bildung investiert? Wo und wie wird die Verkehrsinfrastruktur ausgebaut? Wer kümmert sich um eine Stärkung der medizinischen und pflegerischen Versorgung? Genau um diese Themen und Fragestellungen geht es bei der Kommunalwahl am Sonntag.

Dabei sind der Kreistag, Gemeindevertretungen oder Stadtverordnetenversammlungen keine Parlamente im klassischen Sinne, wie der Landtag oder der Bundestag. Was sie nicht dürfen, ist Gesetze zu erlassen. Ihre Aufgabe besteht in der allgemeinen Verwaltung der Gemeinde bzw. des Landkreises. Der Rahmen dafür ist in der Hessischen Gemeindeordnung beschrieben. Die Menschen, die sich ehrenamtlich in den Gremien ihrer Heimatgemeinde engagieren, sind für die Bürgerinnen und Bürger greifbar, direkt ansprechbar und oftmals fest mit ihrer jeweiligen Kommune verwurzelt.

Es lohnt sich daher, mitzuentscheiden, wer die Interessen der Stadt oder Gemeinde vertreten oder in den Kreistag einziehen soll. Ihre Teilnahme an der Kommunalwahl entscheidet über die Zukunft unseres Main-Kinzig-Kreises und seiner 29 Städte und Gemeinden.

Ich bitte Sie deshalb: Gehen Sie wählen!

Herzliche Grüße

Ihr
Thorsten Stolz
Landrat

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