Schnelltestzentren des Kreises machen weiter

(pm/ea) – Der Main-Kinzig-Kreis hält den Betrieb der drei Schnelltestzentren über den 6. Januar hinaus aufrecht. Wer Angehörige in einer stationären Pflegeeinrichtung und stationären Einrichtung der Eingliederungshilfe im Main-Kinzig-Kreis besuchen will, kann sich somit weiterhin täglich zwischen 8 und 12 Uhr vorab in Hanau, Gelnhausen und Schlüchtern auf das Coronavirus testen lassen.

Die Testzentren befinden sich zum einen in der Hanauer August-Schärttner-Halle und der Gelnhäuser Sporthalle am Hallenbad, also den Standorten der seit Mitte Dezember vorbereiteten Kreis-Impfzentren. Das Schlüchterner Testzentrum befindet sich noch bis einschließlich 6. Januar im Ulrich-von-Hutten-Gymnasium und zieht danach um. Ab 7. Januar ist es in einem Nebengebäude der Main-Kinzig-Kliniken Schlüchtern zu finden, in dem sich auch die Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale befindet (1. Stock, auf dem Gelände ausgeschildert).

„Wir bieten diesen Service als eigenen und zusätzlichen Beitrag an, um die stationären Einrichtungen zu entlasten“, erläutert Landrat Thorsten Stolz. Während die mobilen Impfteams parallel dabei seien, die Bewohnerinnen und Bewohner sowie das Personal durch Impfungen zu immunisieren, „leisten wir mit den Schnelltestzentren einen Schutzbeitrag von außen“: „Vor allem machen wir Begegnungen wieder möglich, auf die die Menschen in den Alten- und Pflegeheimen so oft schon schmerzlich verzichten mussten.“

Das Angebot der Schnelltestzentren hatte der Main-Kinzig-Kreis ab dem 24. Dezember für zunächst 14 Tage geschaffen. Da die lokalen Impfzentren in Hanau und Gelnhausen noch nicht für die Corona-Impfkampagne eingesetzt werden können, kann dieses Angebot – ergänzt um eine Teststation in Schlüchtern – fortgesetzt werden. Mehrere hundert Angehörige von Bewohnerinnen und Bewohnern haben davon schon Gebrauch gemacht.

Mitzubringen sind ein gültiger Lichtbildausweis und ein Formular, mit dem die zu Testenden nachweisen, dass sie die Berechtigung zum Besuch einer der Senioren- und Pflegeeinrichtungen im Main-Kinzig-Kreis haben. Dieses Formular wird von den Einrichtungen selbst ausgegeben und ist nur in besonderen Ausnahmefällen in den Schnelltestzentren erhältlich.

Für die Erste Kreisbeigeordnete Susanne Simmler folgt die Verlängerung der Schnelltests in den drei Kreisteilen dem Prinzip: „aus der Not eine Tugend machen“. „Wir würden natürlich viel lieber die seit Wochen fertig aufgebauten Impfzentren dazu nutzen, um Bürgerinnen und Bürgern auf kurzem Wege eine Impfung zu ermöglichen. Aus unserer Sicht wäre das gerade jetzt für die älteren Menschen genau der richtige Schritt. Über das Verfahren entscheidet aber nicht der Landkreis, und letztlich liegt es an der verfügbaren Menge an Impfstoff, die dem Land Hessen zugeteilt wird“, so Simmler.

Die Corona-Impfverordnung der Bundesregierung regelt, welche drei Personengruppen zuerst geimpft werden. Das Land Hessen hat die Impfung der ersten Gruppe wiederum in drei Phasen unterteilt. Die erste Phase, die am 27. Dezember begonnen hat, umfasst Impfungen durch mobile Teams in Alten- und Pflegeheimen sowie in Krankenhausbereichen, die am meisten mit Covid-19-Erkrankten zu tun haben – etwa Intensivstationen und Notaufnahmen. Sobald ausreichend Impfstoff zur Verfügung steht, soll in Phase zwei ab dem 19. Januar die Öffnung von sechs Regional-Impfzentren in Kassel, Gießen, Fulda, Frankfurt, Wiesbaden und Darmstadt folgen. Abhängig von der Zufuhr von hinreichend Impfstoff öffnen anschließend schrittweise die weiteren 22 hessischen Impfzentren, also auch in Hanau und Gelnhausen.

Das Land Hessen regelt auch das Anmeldungsprocedere. Von Dienstag, 12. Januar, an können sich Personen der ersten Gruppe mit „höchster Priorität“ für einen persönlichen Impftermin anmelden: telefonisch über die Hotline 116117 oder online über die Seite www.impfterminservice.de. Anmeldungen über den Main-Kinzig-Kreis sind nicht möglich. Das Land Hessen informiert, sobald weitere Gruppen sich für einen Impftermin anmelden können. Im jeweiligen Impfzentrum – für den Main-Kinzig-Kreis ist das Impfzentrum in Frankfurt auserkoren worden – wird überprüft, ob der oder die Impfwillige einen Anspruch auf die Schutzimpfung hat. Dafür muss der Personalausweis vorgelegt werden und gegebenenfalls eine zusätzliche notwendige Bescheinigung.

Wie lange in den drei Servicestellen noch Schnelltests gemacht werden, lässt der Main-Kinzig-Kreis offen. Das sei davon abhängig, ob die Impfkampagne in der Fläche schneller vorankomme, so Simmler. „Priorität hat das Impfen in unseren Zentren, wenn es losgeht. Dort hinein legen wir alle Ressourcen, die notwendig sind.“

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