Zwei Bürger im Main-Kinzig-Kreis dürfen in der Silvesternacht auf ihren Privatgrundstücken „böllern“

(ms/ea) – Zwei Bürger im Main-Kinzig-Kreis haben von ihrem Recht Gebrauch gemacht, gegen einen Passus in der Allgemeinverfügung vor dem Verwaltungsgericht zu klagen und einen Beschluss erwirken können, der es ihnen erlaubt, in der Silvesternacht auf ihren Privatgrundstücken zu böllern.

Wie ein Pressesprecher des Main-Kinzig-Kinzig-Kreises auf Anfrage gegenüber Erlensee Aktuell mitteilte, gilt der vom Verwaltungsgericht erlassene Beschluss zum Böllerverbot ausschließlich für die beiden klagenden Bürger. Ansonsten gelten alle in der Allgemeinverfügung des Main-Kinzig-Kreises erlassenen Anordungen unverändert weiter.

„Der Kreis bleibt bei der Auffassung, dass es zur Entlastung der ohnehin stark beanspruchten Krankenhäuser und Rettungsdienste dringend geboten ist, das Böllern in diesem Jahr zu unterlassen. Auch die beiden Kläger sollten daher mit dem für sie erstrittenen Recht äußerst sensibel und vorsichtig umgehen. In diesen für das Gesundheitssystem außerordentlich herausfordernden Zeiten kann jede Bürgerin und jeder Bürger einen kraftvollen unterstützenden Beitrag leisten. Dazu gehören die Corona-Schutzgepflogenheiten im Alltag ebenso wie das umsichtige Verhalten in der Silvesternacht. Die im Main-Kinzig-Kreis geltende Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr war nicht Gegenstand der Klagen“, so der Sprecher abschließend.

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