Jugendherberge Büdingen unterstützt Erstaufnahmeeinrichtung

(pm/ea) – Bis zu 120 Bewohnerinnen und Bewohner der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen, vor allem Familien mit Kindern, werden in der Jugendherberge Büdingen untergebracht. Es handelt sich ausschließlich um Personen, die bereits eine 14-tägige Quarantäne absolviert haben und frei von Symptomen sind. Dies hat das Hessische Sozialministerium mitgeteilt.

„Wir schaffen durch die Anmietung der Jugendherberge kurzfristig und vorübergehend Platz aufgrund der Corona-Pandemie“, erläutert Sozial- und Integrationsminister Kai Klose. „Gerade mit Blick auf Familien mit Kindern und Asylsuchende, die besondere Fürsorge benötigen, brauchen wir weitere Möglichkeiten, um auch bei nicht vorhersehbaren Ereignissen durch das Coronageschehen eine geordnete und gesteuerte Unterbringung zu gewährleisten“, so der Minister. Die Jugendherberge Büdingen, an die ein großes Freigelände angrenzt, eigne sich für die Unterbringung von Familien in besonderer Weise.

„Etwa 50 Personen werden bereits am heutigen Montag in die Räumlichkeiten einziehen“, erläutert Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich, der im Vorfeld der Anmietung Gespräche mit den Verantwortlichen des Jugendherbergsverbands und der Stadt geführt hatte und dessen Behörde alle erforderlichen Arbeiten koordiniert. Die Einrichtung werde, wie alle übrigen Standorte der Erstaufnahme, vom Regierungspräsidium Gießen betrieben. Die Behörde erhalte dabei Unterstützung von Dienstleistern, die sich beispielsweise um die medizinische Versorgung oder den Sozialdienst kümmerten. Die Verpflegung wird nach den allgemeinen Vorgaben für Erstaufnahmeeinrichtungen von der Jugendherberge selbst sichergestellt.

Hintergrund

Im Bereich der Erstaufnahmeeinrichtung in Hessen werden seit Beginn der Pandemie alle Anstrengungen unternommen, um die bestmöglichen Maßnahmen zum Schutz vor dem Corona-Virus für die Geflüchteten und die Mitarbeiter in der Erstaufnahme zu treffen und ausreichende Möglichkeiten der Isolierung zur Verfügung zu stellen.

Alle Maßnahmen zum Schutz vor einer Infektion mit dem Corona-Virus in der Erstaufnahmeeinrichtung in Hessen orientieren sich an den Vorgaben der Gesundheitsämter, der Landes- und Bundesbehörden sowie des RKI. Die Prozesse in der Erstaufnahmeeinrichtung wurden entsprechend den Vorgaben umgehend angepasst, so wurden u.a. neben zusätzlichen Hygiene- und Reinigungsvorkehrungen, Abstandsregelungen und Änderungen in der Essensausgabe vorgenommen und umfängliche Separierungsräumlichkeiten an allen Standorten der EAE eingerichtet.

Die Asylsuchenden in der Erstaufnahmeeinrichtung werden auf vielfältige Weise über diese Maßnahmen sowie aktuelle Regelungen und Änderungen, u.a. durch Aushänge und Flyer in vielen Sprachen informiert. Dabei handelt es sich auch um Piktogramme und Flyer in leichter Sprache. Darüber hinaus werden die Bewohner*innen der EAE von Sozialarbeiter*innen und Dolmetscher*innen auf die Wichtigkeit der Schutzmaßnahmen vor dem Corona-Virus individuell angesprochen und hingewiesen.

Da sich die täglichen Flüchtlingszugänge nicht verringert haben, werden aktuell weitere vorübergehende Unterbringungsmöglichkeiten akquiriert, um auch für die nächsten Monate eine aufgelockerte Belegung sowie die Einhaltung von Schutzbereichen für vulnerable Personen zu sichern.

 

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