Hessen verlängert Angebot der kostenfreien und anlasslosen SARS-Cov-2-Tests in Kitas und Kindertagespflege

(pm/ea) – Hessen setzt ab dem 30. November das Angebot der kostenfreien und anlasslosen SARS-Cov-2-Tests in Kitas und Kindertagespflege fort. Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen sowie Kindertagespflegepersonen haben damit weiterhin die Möglichkeit, sich freiwillig und ohne expliziten Anlass auf das Coronavirus testen zu lassen.

Hessen stellt laut Angaben des Sozialministeriums hierzu das Verfahren auf sogenannte PoC-Antigen-Schnelltests um. Im Unterschied zu den bisher genutzten PCR-Tests haben Antigen-Schnelltests den Vorteil, dass das Ergebnis schneller vorliegt und sie nicht im Labor ausgewertet werden müssen.

„Der Einsatz der Antigen-Schnelltests bietet uns die Möglichkeit, weiterhin anlassfreie Tests anzubieten, ohne die Laborkapazitäten zu überlasten“ erläutert Gesundheitsminister Kai Klose. Durch das Verfahren kann bei den aufwendigeren PCR-Test der Fokus auf anlassbezogene Fälle gesetzt werden. Ein solcher Anlass ist auch dann gegeben, wenn der PoC-Antigen-Schnelltest positiv ist. Seit Beginn des Kindergartenjahres im August hat die Landesregierung gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen für Erzieherinnen und Erzieher das Angebot geschaffen, sich freiwillig und ohne expliziten Anlass auf das Coronavirus testen zu lassen. Viele Fachkräfte haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. „Erzieherinnen und Erzieher sowie Tagespflegepersonen ermöglichen durch ihren Einsatz, dass die Normalität für Kinder und ihre Familien unter diesen herausfordernden Bedingungen soweit wie möglich aufrechterhalten werden kann. Ich freue mich daher besonders, dass es gelungen ist, die neuen Antigen-Schnelltests für diese Personen einzusetzen“ so Sozial- und Integrationsminister Kai Klose. Das Vorgehen für die Erzieherinnen und Erzieher bleibt gleich: Der Test wird nach vorheriger telefonischer Terminabstimmung in jeder Vertragsarztpraxis, die sich an der Testung beteiligt (www.arztsuchehessen.de) durchgeführt.

Auch das Angebot für Lehrerinnen und Lehrer sowie alle anderen, die in einer Schule für das Land, den Schulträger oder Jugendhilfeträger sowie freie Träger tätig sind und die dabei regelmäßig und wiederkehrend mit Schülerinnen und Schülern Kontakt haben, wird bis auf weiteres verlängert. Bis Ende des Monats kommen noch die bisherigen PCR-Tests und ab dem 1. Dezember die Antigen-Schnelltests in einer dafür ausgewiesenen Arztpraxis zum Einsatz.

Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz sagte: „Rund 70.000 freiwillige Tests, die seit Schuljahresbeginn von unseren Lehrerinnen und Lehrern vorgenommen worden sind, zeigen deutlich, dass diese Unterstützung sehr gut angenommen wird. Damit kommen wir nicht nur unserer Fürsorgepflicht als Arbeitgeber nach, sondern tragen auch entscheidend dazu bei, dass sich unsere Beschäftigten ruhigen Gewissens auf ihre Hauptaufgabe – den Unterricht – konzentrieren können. Und ab Dezember erhalten die Lehrkräfte diese Gewissheit noch schneller. Dies ist eine gute Nachricht!“

 

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