Illegale Müllablagerungen sorgen für Ärger und Kosten

(pm/ea) – Das Entsorgen von Hausmüll oder Rest- und Sperrmüll auf Feld, in Wald und auf Wiesen sowie an Sammelcontainern ist verboten und wird bestraft. Darauf weist die Stadtverwaltung Erlensee in einer Pressemitteilung hin.

Leider sorgen illegale Ablagerungen von Müll im Wald, an Wegesrändern und auch an Müll-Sammelstellen immer wieder für Ärger bei Anwohnern und Passanten. Die müssen teilweise, wie an den Wertstoffcontainern in Rückingen, durch Müllhaufen laufen, um an die Gefäße zu gelangen. Es entstehen für die Allgemeinheit zudem zusätzliche Kosten für die Beseitigung dieser Restmüllmengen.

Die Stadtverwaltung bittet daher eindringlich, die bestehenden Möglichkeiten der Müllentsorgung zu nutzen. Sachdienliche Hinweise zu illegalen Müllablagerungen können unter der Rufnummer 06183/9151610 oder der Email-Adresse ordnungspolizei@erlensee.de mitgeteilt werden.

Zur fachgerechten Müllentsorgung haben Städte neben den Abfalltonnen vor der Haustüre zusätzlich kostenlose Abgabe-Möglichkeiten eingerichtet: In Erlensee stehen Sammelcontainer für Altglas, Kleider und Schuhe an verschiedenen zentralen Stellen. Sperrmüll und Holzreste werden über Terminvergaben Online oder über das Sperrmüll-Telefon vor der Haustüre abtransportiert. Im städtischen Bauhof können zudem u. a. Altmetalle, Kartonage, Bauschutt und Elektroschrott abgegeben werden.

Auf dem Foto: Statt Glas, Kleidung und Schuhe wurde an dieser Sammelstelle auf dem Parkplatz am Rückinger Einkaufszentrum Restmüll abgelegt. Dieser muss dann kostenaufwendig entsorgt werden.

Foto: Petra Behr

 

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