Städte und Landkreise im Rhein-Main-Gebiet verständigen sich auf gemeinsame regionale Corona-Maßnahmen

(pm/ea) – Die derzeit besonders betroffenen Städte und Landkreise im Rhein-Main-Gebiet haben sich auf gemeinsame und weitreichende Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus verständigt. „Die Lage ist ernst. Das Corona-Virus macht an Stadt und Kreisgrenzen keinen Halt“, so der hessische Sozial- und Gesundheitsminister Kai Klose in einer Pressemitteilung.

„Deshalb ist es ein wichtiges Signal, dass sich die Gesundheitsdezernentinnen und -dezernenten der Region heute auf ein einheitliches Vorgehen verständigt haben. So wird den Bürgerinnen und Bürgern die Orientierung erleichtert.“

Die Vereinbarung greift auch den gestrigen Beschluss der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder auf. Er sieht ausdrücklich vor, dass vor Ort weitergehende Maßnahmen getroffen werden können, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen.

Bei der heutigen dritten Telefonkonferenz haben sich die Landkreise Groß-Gerau, Hochtaunus, Main-Taunus, Main-Kinzig, Offenbach und Rheingau-Taunus sowie die Städte Frankfurt, Wiesbaden, Offenbach und Darmstadt unter Moderation des Hessischen Sozial- und Integrationsministers auf folgende Punkte verständigt:

  • Generelle Maskenpflicht für alle Schülerinnen und Schüler ab der 5. Klasse für zunächst 14 Tage nach Ende der Herbstferien
  • Generelle Empfehlung, den Schulsport für alle Schülerinnen und Schüler ab der 5. Klasse für zunächst 14 Tage nach Ende der Herbstferien nur kontaktlos und im Freien stattfinden zu lassen. Für Grundschulen gilt die Empfehlung, den Schulsport in diesem Zeitraum kontaktlos durchzuführen
  • Ab einer Inzidenz von 50 verbindliche Sperrstunde für Gastronomiebetriebe einschließlich eines generellen Außenabgabeverbots von Alkohol von 23.00 – 06.00 Uhr
  • Ab einer Inzidenz von 50 wird empfohlen, die Besuchsregelung in Alten- und Pflegeheimen auf maximal drei Besuche pro Woche für jeweils eine Stunde und maximal zwei Personen pro Besuch zu begrenzen
  • Profisportveranstaltungen finden ab einer Inzidenz von 35 ohne Zuschauer statt. Im Amateursport wird ab einer Inzidenz von 35 empfohlen, keine Zuschauer zuzulassen. Ausgenommen davon sind jeweils eine erziehungsberechtigte Person pro minderjährigem Teilnehmenden sowie Trainer und Betreuer.

Über diese regionalen Vereinbarungen hinaus werden die gestern getroffenen Beschlüsse der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder im Erlass zum Präventions- und Eskalationsstufenkonzept des Sozial- und Innenministeriums sowie in den Allgemeinverfügungen vor Ort umgesetzt.

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