(pm/ea) – In den letzten Monaten sind zahlreiche Mitteilungen beim Abfallamt eingegangen, dass im Rahmen von Sperrmüllterminen Gegenstände von Personen hinzugestellt wurden, die weder selbst den Sperrmüll angemeldet hatten noch dies mit der anmeldenden Person abgesprochen haben.
So wurde in vielen Fällen die angemeldete Sperrmüllmenge überschritten oder es wurden Gegenstände beigestellt, die nicht für die jeweilige Sperrmüllart (Holz- oder Restsperrmüll) zugelassen waren. Entsprechend sind nicht alle Gegenstände abgeholt worden und die anmeldenden Personen hatten anschließend die daraus resultierenden Probleme.
Auch in Streifenfahrten der Ordnungspolizei konnten solche Vorfälle festgestellt werden.
„Wir bitten Sie deshalb, ausführlich auf die Bestimmungen der Abfallsatzung zu achten und im Bedarfsfall den anfallenden Sperrmüll selbst zu beantragen. Weiterhin sollten auch die Nachbarn Augen und Ohren offen halten, so dass im Rahmen solcher Verstöße die entsprechenden Verursacher ermittelt werden können. Ab sofort werden festgestellte Verstöße mit Bußgeldern geahndet“, so die Ordnungsbehörde abschließend.