Stadt Erlensee sucht ehrenamtliche Schiedsleute

(pm/ea) – Zur Schlichtung streitiger Rechtsangelegenheiten ist jede Gemeinde nach dem Hessischen Schiedsamtsgesetz (HSchAG) verpflichtet, ein Schiedsamt einzurichten. In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14. November 2019 konnte bislang nur das Amt der Schiedsperson besetzt werden. Das Amt der stellvertretenden Schiedsperson ist nach wie vor vakant. Für die stellvertretende Besetzung des Schiedsamtes sucht die Stadt Erlensee daher schnellstmöglich Interessenten.

Da die offizielle Amtszeit der ehemaligen Schiedsperson und dessen Stellvertreters im November 2019 endete, wurde für den Schiedsamtsbezirk Erlensee die Neuwahl einer Schiedsperson sowie einer stellvertretenden Schiedsperson gemäß § 4 Absatz 3 HSchAG erforderlich.

Das Amt der Schiedsfrauen und Schiedsmänner ist ein Ehrenamt, d.h. dass die Schiedsperson ihre Freizeit für die Führung des Amtes der Gesellschaft unentgeltlich zur Verfügung stellt. Bei der Stadt Erlensee erhalten die ehrenamtlich Tätigen allerdings eine kleine monatliche Aufwandsentschädigung (derzeit in Höhe von 25 € als Schiedsperson und 12,50 € als stellvertretende Schiedsperson).

Zur Schiedsperson soll nur gewählt werden, wer das 30. Lebensjahr vollendet hat; nicht gewählt werden soll, wer das 75. Lebensjahr vollendet hat. Die Schiedsperson soll im Bezirk des Schiedsamts wohnen und muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten dazu geeignet sein, Streitigkeiten zu schlichten.

Die Schiedsperson sollte

• bereit sein, etwas Zeit zu opfern
• geduldig zuhören können und ein offenes Ohr für die Probleme der Menschen haben
• ein hohes Maß an menschlichem Einfühlungsvermögen mitbringen
• eine gewisse Lebenserfahrung besitzen
• völlig unparteiisch sein
• die getroffene Vereinbarung schriftlich so formulieren können, dass sie unzweideutig den Willen der Betroffenen zum Ausdruck bringt

In der Bundesrepublik Deutschland sind mittlerweile ca. 10.000 Schiedspersonen unter dem Motto „Schlichten statt Richten“ tätig. Sie sind u.a. dabei behilflich, den Frieden unter Nachbarn wiederherzustellen und entlasten somit die völlig überlasteten Gerichte. Die Schiedsperson wird in vielfältigen Bereichen tätig: z.B. in Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei der Beachtung der Hausordnung, bei Schmerzensgeld und sonstigen Schadenersatzansprüchen, aber auch in Fällen leichter Körperverletzung, des Hausfriedensbruchs, der Beleidigung oder der Sachbeschädigung.

Die Schlichtungsverhandlung -bei der beide Parteien persönlich zu erscheinen haben- wird von der Schiedsperson mit dem Ziel geführt, eine gütliche Einigung der Parteien zu erreichen. Die Parteien sollen zu einem Vergleichsabschluss bewegt werden. Ein abgeschlossener Vergleich beendet nicht nur den Streit, sondern ist auch befriedigender als ein Urteil, weil es im engeren Sinn keinen Sieger und keinen Besiegten gibt. Die Kosten eines Schlichtungsverfahrens sind dabei äußerst gering.

Wer sich allgemein über diese besondere ehrenamtliche Aufgabe informieren möchte, wird im Internet unter der Adresse www.schiedsamt.de (Bund Deutscher Schiedsmänner und Schieds-frauen) fündig. Seminare zur Vermittlung der Grundkenntnisse und zur Fortbildung werden ebenfalls von der Vereinigung der Schiedsfrauen und Schiedsmänner im Landgerichtsbezirk Hanau und dem Bund Deutscher Schiedsmänner angeboten. Die Kosten hierfür werden im Falle einer Wahl selbstverständlich seitens der Stadt übernommen; diese sorgt auch für die sachlichen Arbeitsmittel.

Interessierte Personen werden gebeten, ihre schriftliche Bewerbung (mit Begründung und Lebenslauf) bis spätestens 30. Oktober 2020 beim Magistrat der Stadt Erlensee, Zentrale Dienste, Am Rathaus 3, 63526 Erlensee oder per Mail unter rathaus@erlensee.de einzureichen.

Die Stadt Erlensee bedankt sich bereits jetzt für die Bereitschaft, dieses Ehrenamt besetzen zu wollen.

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