(pm/ea) – Die Einrichtungen der Kindertagesbetreuung werden ab dem 2. Juni wieder eine eingeschränkte Regelbetreuung aufnehmen. Dies betrifft Krippen, Kindertagesstätten, Kindertagespflege und Horte. „Ziel ist, dass jedes Kind noch vor den Sommerferien seine Kita oder Tagespflegeperson besuchen kann“, erklärt Kai Klose, Sozial- und
Integrationsminister in einer Pressemitteilung.
„Um die eingeschränkte Regelbetreuung umzusetzen, wird in jedem Fall rechtzeitig eine entsprechende Verordnung auf den Weg gebracht. Dazu finden bereits Gespräche mit den Trägern der Kinderbetreuung statt, um sich über die Bedingungen des eingeschränkten Regelbetriebs zu verständigen.“
Auch diese nächste Phase der Betreuung findet unter den Bedingungen des Infektionsschutzgesetzes statt. Hygiene- und Schutzmaßnahmen müssen berücksichtigt werden, weshalb der Regelbetrieb eingeschränkt ist und nicht alle Kinder im vor Corona gewohnten Umfang betreut werden können. „Unser gemeinsames Ziel in den Gesprächen mit den Trägern der Kinderbetreuung ist, Kinder und Familien so gut wie möglich zu unterstützen.“