Hanauer Sommernacht und Weinfest fallen aus

(pm/ea) – „Feiern im privaten Umfeld sowie Feste und Veranstaltungen im öffentlichen Raum werden kurz- und mittelfristig nicht mehr so möglich sein, wie wir sie kennen“, so Hanaus Oberbürgermeister Claus Kaminsky. Sofern in der Öffentlichkeit in den letzten Tagen der Eindruck entstanden sei, dass Feiern nach den jüngsten Lockerungen fast wieder wie zu Vor-Corona-Zeiten möglich sei, so sei dieser falsch.

„Veranstaltungen sind – unabhängig von der Teilnehmerzahl – nur unter sehr strengen Auflagen erlaubt“, stellt Kaminsky klar. So seien zum Beispiel Anwesenheitslisten zu führen, der Mindestabstand einzuhalten oder die Weitergabe von Gegenständen auszuschließen. „Eine große Geburtstagsfeier ist unter diesen Gegebenheiten – auch im privaten Rahmen – quasi nicht möglich“, so der Oberbürgermeister.

Das Land Hessen hatte in der vergangenen Woche die Verhaltensregeln und Vorschriften für Zusammenkünfte jeder Art geregelt und zudem präzisiert, was unter jenen Großveranstaltungen zu verstehen ist, die nach einem Beschluss von Bundes- und Landesregierungen bis zum 31. August verboten bleiben. Als Maßgabe für diese Großveranstaltungen hat das Land Hessen eine Teilnehmerzahl von 100 Personen festgesetzt. Es sind zwar auch mehr Teilnehmer möglich – allerdings nur ausnahmsweise, nach Genehmigung durch die zuständige Behörde (Gesundheitsamt des Main-Kinzig-Kreises) sowie unter kontinuierlicher behördlicher Überwachung. „Da es weiterhin darum geht, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen, sind Großveranstaltungen mit mehreren hundert Teilnehmern derzeit auch nicht angebracht“, sagt Kaminsky.

Die Stadt Hanau hat deshalb entschieden, dass weitere städtische Veranstaltungen abgesagt werden müssen. Betroffen sind unter anderem das Wilhelmsbader Wochenende mit der Sommernacht (24. bis 26. Juli) sowie das Hanauer Weinfest (13. bis 16. August). Vom Veranstalter bereits abgesagt wurde das Bundesäppelwoifest. Das Gartenfest in Wilhelmsbad wird nach eigenem Bekunden der Organisatorens nicht zu dem bisher bekannten Termin und in der bekannten Form stattfinden können. Doch auch andere Großveranstaltungen wie die Konzerte im Amphitheater seien für ihn nur schwer vorstellbar, so Kaminsky. „Die jeweiligen Veranstalter müssten sich entsprechende Genehmigungen beim Main-Kinzig-Kreis einholen und die Einhaltung sämtlicher Hygienevorschriften sicherstellen“, stellt der Oberbürgermeister klar. Geprüft wird derzeit noch, welche Veranstaltungen des Kultoursommers (10. bis 26. Juli) möglicherweise stattfinden können.

 

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