Hanau: Asthmatiker müssen Bescheinigung zur Befreiung von der Maskenpflicht mit sich führen – Stadtpolizei kündigt Kontrollen an

(pm/ea) – Asthmatiker und Menschen, die aus anderen gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können, sind von der Maskenpflicht befreit. Sie müssen eine Bescheinigung bei sich führen, die sie auf Anfrage beim Bürgerservice unter der Telefonnummer 06181/295 8135 erhalten, wie die Stadt Hanau mitteilt. Um ihr Umfeld und sich selbst dennoch zu schützen, bieten sich beispielsweise sogenannte „Faceshields“ (Plexiglas-Gesichtsmasken) an.

Am Arbeitsplatz gilt anstelle der verordneten Maskenpflicht das vom Land Hessen geforderte Hygienekonzept, das alle Arbeitgeber erstellen sollen, denn bei ihnen liegt auch die Fürsorgepflicht. Im Einzelhandel können Kassiererinnen und Kassierer beispielsweise auch durch Plexiglasscheiben geschützt werden. Sind diese vorhanden, ist eine Maske für das Personal nicht erforderlich.

Sowohl in Bussen als auch in Anruf-Sammeltaxis der Hanauer Straßenbahn GmbH ist das Tragen einer Maske verpflichtend. Daneben gilt es auch für Fahrgäste in Taxis, dass sie eine Mund-Nasen-Bedeckung verwenden müssen. Für die Fahrer gilt in Corona-Zeiten, dass auch sie eine Maske tragen dürfen, solange diese Sicht oder Gehör nicht einschränkt.

Während die Stadt in den ersten Tagen nach der Einführung vor allem auf Aufklärung und Argumente setzt, wird sie von der kommenden Woche an die Einhaltung der Maskenpflicht durch die Stadtpolizei auch kontrollieren lassen. Dabei sind die Einzelhändler und Institutionen die Adressaten der Allgemeinverfügung. Deshalb müssen auch diese sicherstellen, dass die angeordnete Maskenpflicht eingehalten wird. Für den OB ist klar: „Wenn es mit Einsicht nicht funktioniert, wird das Nicht-Einhalten der unabdingbaren Regel Stück für Stück schärfer bestraft.“

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