Landrat Thorsten Stolz begrüßt pragmatische und praxisnahe Lösung für Einzelhandel: Hessen lässt Verkleinerungen von Verkaufsflächen doch zu

(pm/ea) – Landrat Thorsten Stolz hat die kurzfristige Entscheidung des Landes Hessen für eine „pragmatische und praxisnahe Lösung im Sinne des örtlichen Einzelhandels“ zur Auslegung der 800-Quadratmeter-Grenze ausdrücklich begrüßt.

„Ich bin sehr froh, dass das Land Hessen noch am Samstagabend auf die gemeinsame Initiative der hessischen Landräte, des Landkreistages, des Städtetages und der Wirtschaft reagiert und ihre bisherigen Entscheidungen dahingehend korrigiert hat, dass auch größere Verkaufsflächen durch die Einzelhändler eigenständig auf 800 Quadratmeter reduziert werden können“, so Landrat Thorsten Stolz in seiner Stellungnahme.

Der Landrat hatte sich nach vielen Hilferufen aus der Einzelhandelslandschaft im Main-Kinzig-Kreis und der Industrie- und Handelskammer dafür eingesetzt, die bisherigen Richtlinien zu korrigieren und auch eine Verkleinerung von Verkaufsflächen zu ermöglichen. Gemeinsam mit anderen hessischen Landkreisen wurde der Main-Kinzig-Kreis über den Landkreistag aktiv.
„Ich begrüße es ausdrücklich, dass die Landesregierung auf unsere Argumente eingegangen ist und kurzfristig noch am Samstagabend reagiert hat. Damit entsprechen die Regelungen in Hessen sinnvollerweise denen in anderen Bundesländern“, so Thorsten Stolz.

Ursprünglich wollte das Land Hessen im Hinblick auf die Lockerungen im Einzelhandel – im Unterschied zu anderen Bundesländern – die Linie vorgegeben, keine Reduzierung von Einzelhandelsflächen zuzulassen. Im Gegenzug wollte das Land Hessen allerdings die Öffnung von Einkaufszentren ermöglichen, wenn einzelne Geschäfte darin nicht über die Grenze von 800 Quadratmetern kommen. Das hatte flächendeckend für Kritik gesorgt. Auch aus Sicht des Landrates des Main-Kinzig-Kreises sei ein solches Vorgehen „schlicht und einfach nicht zu vermitteln gewesen“.

„Wenn ein örtlicher Einzelhändler beispielsweise 1.000 oder mehr Quadratmeter Verkaufsfläche hat, muss er die Möglichkeit bekommen, diese eigenständig auf 800 zu reduzieren. So erhält er die wichtige Chance, sein Geschäft wieder zu öffnen. Das ist aus meiner Sicht eine pragmatische Lösung, die auch von den Ordnungsämtern vor Ort überwacht werden kann“, führt Landrat Thorsten Stolz aus.

Das Land Hessen hat jetzt in seinen Auslegungshinweisen zu den Ergänzungen der Landesverordnung klargestellt, dass auch größeren Einzelhändlern unter strengen Bedingungen die Öffnung erlaubt wird: Sie müssen ihre Verkaufsfläche auf höchstens 800 Quadratmeter reduzieren, und zwar so, dass die Abtrennung unmissverständlich und klar ist und auch durchgesetzt wird. Klargestellt wird für den Bereich des Einzelhandels ferner, dass sich in jedem Geschäft gleichzeitig nur eine Kundin oder ein Kunde je angefangenen 20 Quadratmetern aufhalten darf, um einen Abstand von mindestens anderthalb Metern zwischen Personen im Geschäft sicherzustellen. Besteht die Gefahr einer Unterschreitung, etwa in Kassenbereichen, müssen Trennvorrichtungen vorgesehen werden. Allen Geschäften wird von Montag an erlaubt, zuvor bestellte Waren zu liefern oder von Kunden selbst abholen zu lassen. Dabei müssen jedoch hygienische Voraussetzungen eingehalten werden.

„Gerade im Sinne des inhabergeführten Einzelhandels bin ich sehr froh, dass letztendlich eine praxisnahe Lösung gefunden wurde, zumal der stationäre Einzelhandel schon große Umsatzeinbußen erlitten hat und sich in einer verschärfenden Wettbewerbssituation mit dem Onlinehandel befindet“, so der Landrat abschließend.

 

Anzeige

Die Marke pure steht für „hochwertige Mikronährstoffe in geprüfter Qualität“ – Ab sofort in der Falken-Apotheke erhältlich

Ab sofort bekommen Sie bei uns ein breites Sortiment der Marke pure. Dank hypoallergener Herstellung sind die Kapseln sehr gut verträglich. Die Firma verzichtet auf unnötige Zusatzstoffe, sie sind lactose- und glutenfrei. Pure verarbeitet ideale Inhaltsstoffe, die vom Körper optimal aufgenommen und somit gut verarbeitet werden.

Weiterlesen