Hessische Staatskanzlei korrigiert ursprüngliche Aussagen: Statt allein jetzt doch maximal zwei Personen gemeinsam im öffentlichen Raum erlaubt

(ms/ea) – Die Aussage von Ministerpräsident Volker Bouffier auf der Pressekonferenz am Sonntagnachmittag, wonach man nur allein oder in Anwesenheit einer benötigten Helferperson das Haus verlassen darf, wurde nachträglich korrigiert.

Es gelte der mit dem Bund vereinbarte Beschluss, dass sich generell maximal zwei Personen im öffentlichen Raum gemeinsam bewegen können.

Von dieser Maßnahme ausgenommen sind Personen, die in Hausgemeinschaften zusammen leben. Diese dürfen gemeinsam im öffentlichen Raum unterwegs sein.

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