Öffentliche und private Veranstaltungen ab 100 Teilnehmern in Hessen ab sofort verboten

(pm/ea) – Zur Verhinderung der Verbreitung des SARS-CoV-2-Virus sind in Hessen öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen ab einer tatsächlich vorhandenen oder zu erwartenden Zahl von 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern verboten.

Die Verordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Sie tritt am 19. April 2020 außer Kraft.

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