Erlensee und Langenselbold zukünftig „Mittelzentrum in Kooperation“?

(ms/ea) – Auf der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am Donnerstagabend informierte Bürgermeister Stefan Erb über die derzeitige Fortschreibung des Landesentwicklungsplans und eine mögliche Bildung eines von Erlensee und Langenselbold gebildeten „Mittelzentrums Kooperation“.

Er habe darüber bereits erste Gespräche mit Bürgermeister Jörg Muth sowie seinem Nachfolger Timo Greuel geführt.

Der Magistrat werde eine entsprechende Vorlage erarbeiten und den Stadtverordneten auf der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorlegen. Beabsichtigt sei, dass als Stellungnahme der Kommunen der Wunsch geäußert werden soll, die Bildung von Langenselbold und Erlensee als „Mittelzentrum in Kooperation“ in die Planungen mit aufzunehmen.

Hintergrund:

Bei Gesundheitsversorgung, Bildungsangeboten, Einkaufsgelegenheiten und anderen Aufgaben der Daseinsvorsorge sollen benachbarte Orte künftig stärker zusammenarbeiten. Dies sieht der Entwurf des Landesentwicklungsplans (LEP) Hessen 2020 vor.

Der LEP ist das zentrale Instrument der Landesplanung. Er ist die Grundlage der Regionalpläne, die beispielsweise Wohn- und Gewerbegebiete sowie Industrieflächen festlegen und von den Regionalversammlungen beschlossen werden.

Die bisherige und für die finanzielle Ausstattung der Kommunen und Landkreise (kommunaler Finanzausgleich) wichtige Einteilung in 318 Grund-, 95 Mittel- und 10 Oberzentren bleibt bestehen. Die Mittelzentren – die auch Versorgungsaufgaben für umliegende Orte erfüllen – werden jedoch stärker differenziert. Ausschlaggebend sind die jeweilige Infrastrukturausstattung und die Größe des Versorgungsbereichs. Wo beides wenig ausgeprägt ist, soll die neue Kategorie „Mittelzentrum in Kooperation“ gelten. Solche Orte sollen enger miteinander beziehungsweise mit benachbarten Orten zusammenarbeiten, sich mit ihren Angeboten gegenseitig ergänzen oder bestimmte Aufgaben wie Wohnungsbau und ÖPNV gemeinsam wahrnehmen.

Der Entwurf des Landesentwicklungsplans Hessen 2020 ist auch online abrufbar. Über die von dort zugängliche Beteiligungsplattform können alle Hessinnen und Hessen bis zum 24. April 2020 Anregungen und Bedenken vortragen, die dann in die Abwägung einfließen. Der finale Plan wird vom Kabinett beschlossen und bedarf der Zustimmung des Landtags.

Bericht: Markus Sommerfeld

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