Rote Liste der Farn- und Samenpflanzen Hessens zeigt Schützenswertes auf

(pm/ea) – Pflanzen wie das Gewöhnliche Zittergras und das Breitblättrige Knabenkraut, die früher in vielen Wiesen vorkamen, findet man heute seltener. Sie stehen deshalb wie viele andere Arten auch, auf der Roten Liste der Farn und Samenpflanzen Hessens. Liste hat das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) nun in der 5. Fassung veröffentlicht.

Das Aussterben von Pflanzenarten konnte deutlich verlangsamt werden, nur noch eine Handvoll von Arten ist seit Erstellen der 4. Fassung in Hessen ausgestorben. Dieser bemerkenswerte Erfolg ist der Ausweisung und oft kostenintensiven Pflege von Naturschutzgebieten zu verdanken. Die schlechte Nachricht dabei ist, dass diese Arten nur noch in kleinen, meist voneinander isolierten Populationen in Naturschutzgebieten oder speziell gepflegten Flächen vorkommen. Aus der „Normallandschaft“ sind sie verschwunden. Sie sind „conservation dependent“ wie es im englischen Sprachraum heißt, also von Naturschutzmaßnahmen abhängig. Neue Zeiten „Knapper Kassen“ oder auch nur ein jahrweises Aussetzen von Pflegemaßnahmen können das „Aus“ bedeuten.

„Rote Listen verzeichnen ausgestorbene, verschollene und bedrohte Arten und geben Auskunft über deren Lage und Gefährdung. Die vorliegende neue Fassung der Roten Liste der Farn- und Samenpflanzen Hessens ist deshalb ein wichtiger Statusbericht, der aufzeigt, wo gehandelt werden muss und der damit die Prioritätensetzung im Naturschutz erleichtert.“, erläutert der Präsident des HLNUG, Prof. Dr. Thomas Schmid. Teil der Publikation ist auch eine Liste der nach Hessen vorgedrungenen bzw. eingebrachten Neophyten, denn auch sie beeinflussen und bedrohen mitunter die heimische Artenvielfalt.

Die Rote Liste der Farn- und Samenpflanzen Hessens wurde von ehrenamtlichen Expertinnen und Experten der Botanischen Vereinigung für Naturschutz in Hessen e. V. (BVNH) in Zusammenarbeit mit dem HLNUG erstellt. Seit Erscheinen der letzten Fassung im Jahr 2008 wurde der Kenntnisstand insbesondere im Bereich der sehr seltenen Arten weiter verbessert. Grundlage dafür waren die Erarbeitung von Artenhilfsprogrammen der BVNH und die Erstellung diverser Fachgutachten zu bedrohten Arten im Auftrag des HLNUG.

„Die Rote Liste der Farn- und Samenpflanzen Hessens ist eine wichtige Grundlage für zukünftige Artenhilfsmaßnahmen und Wegweiser für nachhaltigere Bewirtschaftungsweisen – mit dem langfristigen Ziel, Hessens Artenvielfalt zu schützen und zu erhalten.“, betont der Präsident des HLNUG. „Die Vielfalt der Arten zu erhalten, ist eine der großen Herausforderungen unserer Zeit, der sich auch Hessen stellen muss.“

Diese Rote Liste der Farn- und Samenpflanzen Hessens ist der Anfang einer neuen Reihe des HLNUG. In den nächsten Jahren werden weitere Rote Listen unterschiedlicher Artgruppen für Hessen veröffentlicht. Sie sind ein Instrument für alle, die sich mit Naturschutzfragen beschäftigen wie Behörden, Institutionen, Universitäten, Verbände oder Gutachtenbüros.

Die 5. Fassung der Roten Liste der Farn- und Samenpflanzen Hessens gibt es hier zum Download:

⇒https://www.hlnug.de/themen/naturschutz/tiere-und-pflanzen/informationen-zu-tier-und-pflanzenarten/farn-und-bluetenpflanzen

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