Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Afrikanischer Schweinepest veröffentlicht

(pm/ea) – Das Hessische Landwirtschaftsministerium hat Handlungsempfehlungen für einen möglichen Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) veröffentlicht.

Sie werden den Landkreisen und Veterinärbehörden im Ausbruchsfall als Leitfaden dienen. In der Handlungsempfehlung sind beispielsweise Vorgaben darüber enthalten, welche Schutzkleidung bei der Bergung der Tierkörper angelegt werden muss und wie die Desinfektion am Fundort und an der Kadaversammelstelle durchgeführt werden müssen. Außerdem ist in der Handlungsempfehlung beschrieben, ab wann ein vorübergehendes Jagdverbot in bestimmten Sperrgebieten ausgesprochen werden sollte. Ebenfalls sind Vorschläge für die Einrichtung von Krisenzentren enthalten.

Weltweit breitet sich die Afrikanische Schweinepest (ASP) bei Wild- und Hausschweinen rasant aus. Seit Januar dieses Jahres wurde in Belgien bei 458 Wildschweinen das Virus der Afrikanischen Schweinepest festgestellt. Infizierte Tiere wurden nur wenige Kilometer von den Grenzen nach Luxemburg und Frankreich entfernt gefunden. Die Distanz zur Grenze nach Deutschland beträgt mittlerweile weniger als 50 Kilometer.

Hessen hat deshalb bereits zahlreiche Präventionsmaßnahmen umgesetzt und bereitet sich gleichzeitig auf einen möglichen Ausbruch vor. Um die Einschleppung der ASP im Wildschweinebestand möglichst frühzeitig feststellen zu können, wurde eine Aufwandsentschädigung für die Beprobung von verendet aufgefundenen Wildschweinen eingeführt. Für das Tierseuchenzentrallager in Wetzlar wurden Sets zur Bergung verendet aufgefundener Wildschweine, Kadaversammelcontainer sowie Wildschutzzäune zur Abgrenzung einer Hochrisikozone angeschafft. Außerdem fanden Schulungen zu Hygienemaßnahmen sowie Übungen mit Schwerpunkt auf der Bekämpfung der ASP statt. Die nun veröffentlichte Handlungsempfehlung ist ein weiterer Baustein der Vorsorgemaßnahmen in Hessen. Der Leitfaden entstand in Zusammenarbeit mit dem Innenministerium, den Regierungspräsidien, den Veterinärbehörden, den Jagdbehörden, der Bundeswehr, dem Hessischen Städte- und Gemeindebund, dem Hessischen Städtetag, dem Hessischen Landkreistag, Hessen-Forst, dem Katastrophenschutz und dem Landesjagdverband.

 

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