„Ich fahr‘ so gerne Rad…“ Polizei berichtet über Unfälle und Diebstähle von Fahrrädern mit Elektro-Unterstützung

(iz/ea) – „Ich fahr‘ so gerne Rad…“ heißt es in einem alten Schlager von Peter Petrel, der sich damals noch mit einem konventionellen Drahtesel abmühen musste und gerade mal auf eine Gangschaltung zugreifen konnte. Heutzutage sitzen schon recht viele Mitbürger auf einem Fahrrad mit Elektro-Unterstützung.

„Es sind insbesondere ältere Mitbürger, die sich ein solches Gerät anschaffen – und dann auch gelegentlich von der gegenüber einem normalen Fahrrad komplexeren Handhabung überrascht sind“, meinte Rudi Neu von der Polizei-Pressestelle am Mittwoch bei der Eröffnung des Pressegesprächs in Sachen Unfälle mit oder Diebstähle von solchen Fahrrädern.

Das kann Thomas Gaschitz von der Führungsgruppe der Polizeidirektion Main-Kinzig mit Blick auf die Unfallzahlen nur bestätigen. Waren es 2016 noch sechs Fälle mit Pedelec-Beteiligung, so stieg die Zahl zunächst auf 10 (2017) und im vergangenen Jahr auf 13 an. „Auffällig hierbei war, dass gut die Hälfte der Unfälle auch von den Radlern selbst verursacht wurden“, berichtete Gaschitz und ergänzte: „Das Lebensalter der Fahrerinnen und Fahrer lag zumeist bei über 55 Jahren“. Natürlich wäre durch das Fahren mit einem Pedelec gerade für ältere Menschen die Möglichkeit geboten, mobil zu bleiben und dabei schon einmal eine längere Strecke bewältigen zu können. Doch Vorsicht: Gerade die im Rad verbaute Technik mit Anfahrhilfe, Bordcomputer oder Schubzuschaltung ist für viele E-Radler zunächst neu und muss im Handling erst erlernt werden.

Apropos neues E-Fahrrad – hier gilt der abgewandelte Satz aus Schillers Gedicht von der Glocke: “Drum prüfe, wenn sich damit bindet, dass auch das Rad zum Radler findet!“ Immerhin gibt es drei verschiedene Arten von Fahrrädern mit E-Unterstützung; für zwei davon hat der Gesetzgeber strenge Vorschriften wie etwa Führerschein- und Versicherungspflicht erlassen und auch das Tragen eines Helms vorgeschrieben.

Ohne gesetzliche Einschränkungen kann man getrost auf dem so genannten Pedelec unterwegs sein. Die Eigenschaften: Fahrrad mit elektrischer Trethilfe, Motorleistung höchstens 250 Watt, Höchstgeschwindigkeit 25 km/h. Der Fahrer gilt nach der StVO und STVZO noch als „normaler“ Radfahrer und erhält erst E-Unterstützung, wenn er in die Pedale tritt. Erlaubt ist auch eine direkte elektrische Anfahrhilfe, die sich aber bei 6 km/h abschaltet.

Fahrerlaubnis, Versicherung und Helm sind bei den so genannten S-Pedelecs erforderlich; sie werden – im Gegensatz zum reinen Pedelec – schon als Kraftfahrzeug gesehen. Ursächlich hierfür sind die Eigenschaften: Motorleistung bis 4000 Watt, Höchstgeschwindigkeit 45 km/h, Anschubhilfe mit Abschaltung bei 18 km/h. Mit einem solchen Gefährt dürfen zum Beispiel Radwege nicht mehr benutzt werden; hier ist das Fahren auf der Straße vorgeschrieben.

Die letzte Gruppe bilden die so genannten E-Bikes, bei denen man – im Gegensatz zu Pedelec oder S-Pedelec – ganz ohne Treten auskommen kann. Ansonsten ähneln sie dem S-Pedelec und werden bei 20 km/h Highspeed als Leicht-Mofa, bei 25 km/h als Mofa und bei 45 km/h als Kleinkraftrad eingestuft. Fahrerlaubnis, Versicherung und Helm sind auch bei diesen Rädern ein klares Muss!

„Gerade wenn man sich ein Fahrrad mit E-Unterstützung im Internet kaufen möchte, sollte man genau darauf achten, was man sich aussucht“, meinte Gerhard Wiesner, Chef der Jugendverkehrsschule des Polizeipräsidiums Südosthessen. „Wir kontrollieren auch Radfahrer und erleben es schon mal, dass jemand unwissentlich mit einem S-Pedelec oder E-Bike unterwegs ist, ohne die genannten Erforderlichkeiten zu erfüllen.“ Solche Fälle waren bislang selten; in Deutschland bilden die ohne Einschränkung nutzbaren Pedelecs mit gut 95 Prozent den Riesenanteil an den Rädern mit E-Unterstützung.

Ring-Kette und Faltschloss sind geeignet – das Spiralschloss nicht!

Rudi Neu: „Das Knacken des Spiralschlosses dauert nur Sekunden!“

Da für ein gutes Pedelec schon weit über tausend Euro hingeblättert werden müssen, wecken solche teuren Geräte natürlich auch in den Augen der Langfinger Begehrlichkeiten. Thomas Gaschitz, der als Kriminalist die Fallzahlen der Fahrraddiebstähle im Auge hat, berichtete für das Jahr 2018 von insgesamt 474 Fällen; hiervon waren 21 Pedelecs, von denen wiederum 12 in der Stadt Hanau wegkamen. „Wir wissen aber auch, dass es hier eine Dunkelziffer gibt, da manche Leute den Diebstahl nicht bei der Polizei anzeigen,“ gab Gaschitz zu bedenken und wies dabei auf die „Fahrrad-Pass-App“ hin, die auf der Internetseite „www.deutsche-seniorenliga.de“ zu finden ist. „Aufs Handy laden, ausfüllen, fertig – bei einem Diebstahl kann man die Daten für die Fahndung sogar direkt an die Polizei senden“, so Gaschitz. Gerade bei den Diebstählen von hochwertigen Pedelecs sei zwischenzeitlich eine ziemliche Professionalität bei den Tätern zu beobachten; Aufgriffe von Lastern, die an der Grenze kontrolliert wurden und bis unter das Dach mit geklauten E-Rädern gefüllt waren, zeigen deutlich, dass hier – wie schon bei Autodiebstählen – die Sache von Täterseite her gut durchorganisiert ist.

Damit nicht das eigene Pedelec dem Fahrrad-Klau zum Opfer fällt, hat die Polizei einen guten Tipp: Ein richtig starkes, widerstandsfähiges Schloss muss her! „Dieses Teil sollte mindestens zehn Prozent der Fahrradpreises kosten“, erklärte Gerhard Wiesner mit Blick auf die erforderliche Qualität der Schlösser. „Starke Ketten-Ringschlösser aus gehärtetem Stahl oder auch zusammenklappbare Faltschlösser, die es im Fachhandel gibt, bieten auch großen Bolzenschneidern Paroli,“ so Wiesner. Von einfachen Spiralschlössern, die es für ein paar Euro überall zu kaufen gibt, rät die Polizei grundsätzlich ab; das Aufschneiden einer solchen „Sicherung“ dauert auch bei ungeübten Fahrraddieben meist nur ein paar Sekunden.

Fazit: Wer sich ein Fahrrad mit E-Unterstützung kaufen möchte, sollte sich gut informieren – am besten bei einem Fachhändler, bei dem man ein solches Teil auch Probe fahren kann, um sich vor unliebsamen Überraschungen zu schützen. Hier kann man das Rad auf seine persönlichen Bedürfnisse einstellen lassen und dazu noch ein oder zwei Sicherungen gegen Diebstahl erwerben.

„Und holen Sie sich die Fahrrad-Pass-App – nach einem Diebstahl erleichtern Sie uns durch die schnelle Übermittlung der darin enthaltenen Fahrrad-Daten die Fahndung nach ihrem geliebten Drahtesel“, sagt die Polizei und wünscht allzeit gute Fahrt!

Auf dem Titelfoto: Berichteten über Unfälle und Diebstähle (v.l.n.r.): Rudi Neu, Thomas Gaschitz und Gerhard Wiesner

Fotos: Ingbert Zacharias

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