Baugebiet Mittelbuchen-Nordwest: Stadt erstattet Anzeige wegen gefährlichen Eingriffs in Straßenverkehr

(pm/ea) – Bereits zum zweiten Mal binnen weniger Tage haben Unbekannte an der Baustraße zum Mittelbücher Neubaugebiet „Am Lützelberg“ mindestens eine Bedarfsampel umgeworfen und beschädigt. Im jüngsten Fall wurden auch Verkehrszeichen umgestürzt just an der Stelle, wo der Schulweg kreuzt.

Die Stadt Hanau hat daher Strafanzeige erstattet wegen gefährlicher Eingriffe in den Straßenverkehr, was mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe geahndet wird. Polizeiliche Ermittlungen laufen bereits

Oberbürgermeister Claus Kaminsky stellt unmissverständlich klar: „Mit solcher Sabotage ist die Grenze des Erträglichen im schwelenden Streit um das Neubaugebiet klar überschritten.“ Zudem werde hier die Sicherheit der Schulkinder „massiv beeinträchtigt“. Er rief die Baugebietsgegnerinnen und -gegner dazu auf, sich von „dieser Art der Auseinandersetzung zu distanzieren und die bisher erfolgten Richtersprüche zu Gunsten der Bebauung zu akzeptieren“.

Nach dem ersten Angriff am 20. April war die vom Bauherrn, der Firma Bien-Ries, aufgestellte Ampelanlage über Ostern zunächst nicht mehr betriebsfähig und konnte nach einer Reparatur erst am 23. April wieder in Gang gesetzt werden. Beim zweiten Übergriff wurde eine von vier Lichtsignalanlagen auf ein benachbartes Feld gekippt, eine weitere in die verkehrte Richtung gedreht. Zudem wurden drei Masten mit mehreren Verkehrszeichen umgeworfen oder diese herausgezogen.

„Da die Haltevorrichtungen für Ampel und Verkehrszeichen einige Dutzend Kilo wiegen, ist kaum davon auszugehen, dass hier ein Einzelner am Werk war“, mutmaßt der Oberbürgermeister. Wer an dieser Stelle Sabotage betreibe, nehme Gefahren für Schulkinder in Kauf, die nicht vom Baustellenverkehr herrührten. Es sei „absolut inakzeptabel und überaus traurig zugleich, wie hier das Gesetz mit Füßen getreten wird“.

Im Rechtsstaat seien Entscheidungen der Judikative „normgebend, auch wenn sie einem nicht gefallen“, so Kaminsky weiter. Andernfalls sei „unsere Demokratie mit ihrer Gewaltenteilung in Gefahr“.

So hat kürzlich das Verwaltungsgericht Frankfurt in einem Eilverfahren von Anwohnern auf Untersagung der Nutzung der Baustraße entschieden, dass die Nutzung der Baustraße erlaubt ist. Es gehen demnach keine unzumutbaren Beeinträchtigungen für die Anwohnenden von dem Baustellenverkehr aus und es bestehen zur Baustraße keine geeigneten Alternativen.

Der Verwaltungsgerichtshof Kassel hatte im September 2018 nach einem Eilverfahren von Naturschutzverbänden den Vollzug des von den Stadtverordneten beschlossenen Bebauungsplans „Mittelbuchen Nordwest“ erlaubt. Das Gericht hatte ausgeführt, dass keine Anhaltspunkte für eine offensichtliche Unrechtmäßigkeit des angegriffenen Bebauungsplans bestehen.

Im März 2019 hatte die Staatsanwaltschaft Hanau ein Strafverfahren gegen den Oberbürgermeister wegen Verletzung artenschutzrechtlicher Vorschriften, wonach angeblich Feldhamster in Gefahr seien, als obersten Repräsentanten der Stadt Hanau eingestellt. Eine Baustellen-Gegnerin hatte Strafanzeige erstattet. Die Stadt hatte zuvor hamstergerechte Ausgleichsflächen angelegt und bei mehrmaligen Kontrollen im Baugebiet wurden keine bewohnten Hamsterbauten mehr festgestellt.
Schließlich habe 2018 auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen ihn persönlich nicht gefruchtet, so der OB weiter. „Alle rechtlichen Entscheidungen haben unser bisheriges Vorgehen bestätigt“, schließt Kaminsky.

Foto: PM

⇒www.hanau-aktuell.com

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