Nachschätzungsarbeiten aufgrund § 11 Bodenschätzungsgesetz in der Gemarkung Langendiebach
Aufgrund wesentlich und nachhaltig veränderter natürlicher Ertragsbedingungen und zu Zwecken der Wertermittlung im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens Erlensee-Langendiebach UF 1890 ist eine Nachschätzung der landwirtschaftlichen Flächen erforderlich.
Nach den Bestimmungen des Bodenschätzungsgesetzes vom 20. Dezember 2007 (Jahressteuergesetz 2008 (JStG 2008) Artikel 20, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 69 S. 3150) sind diese Arbeiten vom Schätzungsausschuss des Finanzamtes durchzuführen.
Der zeitliche Ablauf der Arbeiten ist wie folgt geplant:
Beginn: 07.03.2019
Ende: voraussichtlich Herbst 2019
Hanau, 15.01.2019
Finanzamt Hanau
gez.
Dr. Moehrs