Leserbrief zum Beginn des Baugebiets in Mittelbuchen trotz nicht entschiedener Normenkontrollklagen

Christoph Happich kritisiert in seinem Leserbrief den Beginn des Baugebietes in MiBu Nordwest trotz nicht entschiedener Normenkontrollklagen.

Es frohlocken die Stadt Hanau und der Bauträger Bien-Ries. Ein vermutlich nicht konsequent ausgearbeiteter Stoppantrag der Naturschutzverbände wurde vom Hessischen Verwaltungsgericht abgelehnt. Das heißt aber noch nicht, dass die Naturschützer im Endeffekt nicht doch Recht bekommen. Ein weiterer Antrag zum Thema Verkehr wurde noch nicht bearbeitet und ist am Laufen. Der OB hat sich per Zeitung erfreut darüber geäußert, dass der Bauträger trotz laufender Verfahren anfängt zu bauen.

Das klare Ziel ist folgendes: Man geht davon aus, dass ein Richter, der erkennt, dass die erfolgte Planung bzgl. des Verkehrs oder des Hamsterschutzes nicht rechtmäßig war, die Bebauung trotzdem weiterlaufen lässt, da schon die ersten Betonelemente gegossen sind und man den Rückbau nicht mehr anordnen möchte.

Eine möglicherweise sehr hohe Strafzahlung könnte der Bauträger -bei der jetzt schon erfolgten, enormen Preissteigerung der Häuser im Vergleich zur ersten Planung- leicht aus der Protokasse bezahlen. Ebenso wie die möglicherweise dann zusätzlich auferlegten Ausgleichsgebiete für die Feldhamster.

Tatsachen schaffen entgegen der Bedenken, Einwendungen und Sorgen der Bürger. Nicht Recht haben, sondern Recht behalten durch juristisch geschulten Beistand und willfährige, vermutlich gut bezahlte Gutachter, die immer nur im Sinne der Durchführung des Projektes agiert haben. Die Protagonisten von Stadt und Investoren klopfen sich vermutlich gegenseitig auf die Schultern und beglückwünschen sich dafür, wie man viele hundert Mitbürger an die Wand fahren kann, sind das doch alles Laien.

Die gerade laufenden Wahlen haben gezeigt, dass gerade diese Ignoranz gegen die eigentlichen Bedürfnisse der Bürger, wie vom OB vorgelebt, irgendwann von den Wählern nicht mehr akzeptiert werden. Politiker sind von uns gewählte und bezahlte Vertreter und nicht unsere Chefs, die schalten und walten können, wie sie wollen.

Und vielleicht gibt es doch noch eine Wende, wenn dann ein couragierter Richter entscheidet, dass die Vertreibung des Feldhamsters und die Vernichtung eines Bundes- Monitoring-Gebietes nicht zulässig waren.

Chistoph Happich, Hanau-Mittelbuchen

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