IHK: „Frankfurt in Diesel-Regelung einbeziehen“

(pm/fma) – Die Bundesregierung sollte Frankfurt und Umgebung nach Ansicht der IHK Frankfurt am Main in die Diesel-Regelung einbeziehen.

„Vor dem Hintergrund der Unsicherheit, ob im weiteren juristischen Verfahren Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in Frankfurt verhindert werden können, erwarten wir von der Bundesregierung eine verbindliche Zusage, dass Unternehmen, die in Frankfurt und Umgebung tätig sind, unmittelbar in das Nachrüst- und Umtauschprämienprogramm aufgenommen werden“, sagte Matthias Gräßle, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main. „Es sollte nicht darum gehen, ob eine Stadt oberhalb bzw. unterhalb eines Grenzwerts liegt, sondern um den Weg zum Erreichen der Luftqualität unter Wahrung der Mobilität der Menschen und Unternehmen in der Region.“

Die Absichtserklärung der Bundesregierung bezieht sich bisher auf 14 Städte mit Grenzwerten, die über 50 µg Stickoxid im Jahresmittel liegen; in Frankfurt wurden zuletzt 47 µg gemessen. „Mit der Regelung hat die Bundesregierung zugleich deutlich gemacht, dass ihrer Ansicht nach Fahrverbote in Städten wie Frankfurt mit einer Stickoxid-Belastung von unter 50 µg/m3 unverhältnismäßig wären. Leider ist dies in den Verlautbarungen aus Berlin bisher nicht deutlich genug artikuliert worden. Die Verunsicherung der Unternehmen in Frankfurt und Umgebung ist aktuell hoch, zumal niemand ihnen garantieren kann, dass die Gerichte sich der Auffassung der Bundesregierung anschließen“, sagte Gräßle.

Nachrüstungen bzw. der Umtausch von Dieselfahrzeugen sind ein wesentlicher Hebel zum Erreichen von Luftqualitätszielen. In dem Beschlusspapier der Berliner Koalitionsspitzen heißt es, nach Einschätzung des Bundes sei die Nachrüstung von kommunalen und gewerblichen Lieferfahrzeugen in Ergänzung zu den Aktivitäten der Länder und Kommunen „ausreichend, dass alle Städte, in denen ein Stickoxid- Jahresmittelwert von nicht mehr als 50 µg/m3 Luft gemessen wurde, die Grenzwerte zukünftig ohne Verkehrsbeschränkungen einhalten können. Insofern wären Verkehrsbeschränkungen (Einfahrt oder Durchfahrt) aus Gründen der Luftreinhaltung in diesen Städten unverhältnismäßig.“

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