Kreisausschuss äußert sich zur Erhöhung der Müllgebühren – In Erlensee liegen noch keine Informationen vor

(pm/ea) – In einer Pressemitteilung hat der Kreisausschuss die Erhöhung der Müllgebühren als „notwendig nach rund rund 15 stabilen Jahren bezeichnet“. Die Stadt Erlensee wurde bisher noch nicht vom Kreis über eine Erhöhung der Gebühren informiert, teilte Erste Stadträtin Birgit Behr auf Anfrage von Erlensee Aktuell mit.

Wie die Erste Kreisbeigeordnete Susanne Simmler angesichts der von der Stadt Hanau geführten Diskussion um die Gebührenerhöhung feststellt, hat der Main-Kinzig-Kreis mit seinem Eigenbetrieb Abfallwirtschaft in den vergangenen Jahren verantwortungsvoll und im Sinne der Bürgerinnen und Bürger gehandelt. Neben dem Tagesgeschäft sichert und saniert der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft die ehemaligen Mülldeponien Bruchköbel, Hailer und Neuberg im Westkreis. Der hier abgelagerte Hausmüll stammt zu mehr als einem Drittel aus der Stadt Hanau. So steht auf der einen Seite der wachsende Aufwand für die Rekultivierung und Nachsorge der Deponien, auf der anderen Seite wurden aber die Müllgebühren über mehr als 15 Jahre stabil gehalten.

Mit Blick auf die Kritik aus Hanau, verweist die Erste Kreisbeigeordnete darauf, dass dort die Kosten- und Gebührenermittlung offenbar nicht gepasst hat. So wurden durch eine von der Stadt im Jahr 2016 beschlossene Gebührensenkung bereits 2017 rund 1,1 Millionen Euro aus der Rücklage entnommen, die somit für 2018 und 2019 nicht mehr zur Verfügung standen. Somit wäre ohnehin alleine dadurch eine Gebührenerhöhung in 2019 in Hanau erforderlich gewesen, wie sie auch bereits im November vergangen Jahres vom Oberbürgermeister angekündigt worden war.

Für die Betrachtung des Gesamtaufwands der Abfallwirtschaft der Stadt ist außerdem zu erkennen, dass die Gebühren des Kreises hier rund 50 Prozent ausmachen. Bei einer durchschnittlichen Erhöhung von jetzt 25 Prozent dürfte sich dieser Effekt nur zu rund 12,5 Prozent für die Bürgerinnen und Bürger auswirken. Die weiteren Gründe liegen bei der Stadt Hanau selbst, weil die Rücklage bereits 2017 mit eine Million Euro reduziert werden musste und sich die internen Leistungsverrechnungen ebenfalls spürbar erhöhen von 880.000 Euro in 2017 (Plan) auf 1,1 Millionen Euro in 2019 (Plan). Auch der sonstige betriebliche Aufwand liegt um jährlich 200.000 Euro und 400.000 Euro über der bisherigen Planung.

In der Betriebskommission und im Kreistag war es in all den Jahren Konsens, dass beim Eigenbetrieb Abfallwirtschaft auftretende Jahresverluste durch Entnahme aus der vorhandenen Gewinnrücklage getilgt werden. „Es war der politische Wille, die Kommunen und damit in der Folge die Bürgerinnen und Bürger nicht zusätzlich zu belasten, solange es vermeidbar ist“, erläutert die Erste Kreisbeigeordnete. Im Gegenteil: Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft hat seit vielen Jahren nicht unerhebliche Summen aus der Altpapiererstattung zurückgeben. Allein in den vergangenen fünf Jahren sind durch die Erlöse der Altpapierverwertung insgesamt 7,5 Millionen Euro in die Städte und Gemeinden geflossen.

Die Defizite des Eigenbetriebs sind – als eine bewusste Entscheidung – in den vergangenen Jahren durch Entnahmen aus Gewinnrücklagen und Gewinnvorträgen ausgeglichen worden. Es sei daher völlig irreführend, hier von „Misswirtschaft“ oder „fehlender Kontrolle“ zu sprechen. Zudem seien die jeweiligen Jahresabschlüsse öffentlich einsehbar und geben jeweils Aufschluss über den entsprechenden Fehlbetrag von bis zu fünf Millionen Euro im Jahr 2012, in der Addition sind es fast 15 Millionen Euro. Somit habe sich angedeutet, dass eine entsprechende Anpassung in absehbarer Zeit notwendig sei.

Wie die Erste Kreisbeigeordnete Susanne Simmler bereits im Kreistag deutlich gemacht hat, handelt es sich hier um eine gesetzlich geforderte Anpassung, um den Eigenbetrieb über die Gebühren finanziell so auszustatten, dass er für die kommende Jahre zukunftsfähig ist und seinen Aufgaben gerecht werden kann – auch im Sinne der Stadt Hanau. Aber auch mit den neuen Gebühren liege der MKK im Vergleich der benachbarten Landkreise nicht an der Spitze, sondern gut im Schnitt.

Hintergrund:

Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft ist für die Entsorgung von 28 Kommunen des Main-Kinzig-Kreis mit zusammen rund 380.000 Einwohnern zuständig. (Die Stadt Maintal entsorgt ihre Abfälle über die Rhein-Main-Abfallwirtschaft GmbH.). Grundlage der Tätigkeit ist das Hessische Abfallgesetz, das die öffentlich-rechtliche Aufgabe der Abfallentsorgung zwischen den Städten und Gemeinden und den Landkreisen regelt.

Innerhalb ihrer Gemarkungsgrenzen sind die Städte und Gemeinden für die Einsammlung von Abfällen aus privaten Haushalten, Betrieben und sonstigen Abfällen mit Ausnahme der gefährlichen Abfälle (Sondermüll) zuständig. Dabei werden, in Abstimmung mit dem Abfallwirtschaftskonzept des Kreises, die verwertbaren Stoffe z. B. Altpapier, Bioabfall und Grünschnitt bereits getrennt eingesammelt. Die Einsammlung erfolgt in der Regel im Holsystem (Müllabfuhr), teilweise ergänzt durch das Angebot, Abfälle außerplanmäßig an Bau- oder Wertstoffhöfen abzugeben (Bringsystem).

Die Entsorgung der von den Kommunen eingesammelten Abfälle, die die Verwertung und Beseitigung und der Transport umfasst, ist ebenso, wie die Einsammlung der gefährlichen Abfälle (Sonderabfälle) Aufgabe der Landkreise. Dabei regelt die vom Kreistag verabschiedete Abfallsatzung alle mit der Entsorgung zusammenhängenden Fragen. So zum Beispiel die Entsorgungsgebühren für die Annahme der Abfälle an den Entsorgungs- und Verwertungsanlagen und die Einteilung der Abfälle in verwertbare Abfälle, Restmüll und Sonderabfälle und die Modalitäten der Abfallanlieferung.

Am 31. Mai 2005 wurde die Deponierung von Hausmüll und ähnlichem Abfall gemäß den Vorgaben des Bundesgesetzgebers eingestellt. Hausmüll wird in Gelnhausen-Hailer zwar weiterhin angenommen, aber lediglich umgeschlagen* und seit dem 1. Juni 2005 vollständig ins Müllheizkraftwerk in Offenbach (EVO) transportiert. (*Müllfahrzeuge aus dem Raum Hanau fahren direkt zum Müllheizkraftwerk Offenbach. Die Transportkosten von der Stadtgrenze zur Entsorgungsanlage trägt der MKK.) Der Vertrag mit der EVO gilt bis 2030 und sichert stabile Konditionen und vor allem Entsorgungssicherheit.

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