Niedrigwasser in Fließgewässern: „Unnötige Entnahmen sind einzustellen!“

(pm/ea) – Aufgrund der langanhaltenden Trockenheit sind die Wasserpegelstände einiger Fließgewässer im Main-Kinzig-Kreis unterhalb des langjährigen mittleren Niedrigabwasserflusses angelangt. Deshalb weist die Abteilung Wasser- und Bodenschutz beim Amt für Umwelt, Naturschutz und ländlicher Raum des Main-Kinzig-Kreises darauf hin, dass unnötige Wasserentnahmen unbedingt zu vermeiden sind.

Die Wasserführung ist bereits stark zurückgegangen. So waren an den Flüssen Salz, Bracht und Gründau schon in der vergangenen Woche Werte unterhalb des mittleren Niedrigwasserabflusses zu verzeichnen und eine wesentliche Verbesserung der Niedrigwasserlage ist aufgrund der Wetterprognosen vorerst nicht zu erwarten.

Jede zusätzliche Belastung in nahezu allen Fließgewässern, insbesondere durch Wasserentnahmen, führen zu einer Beeinträchtigung des Ökosystems.

Wer sich mit einer Pumpe aus Fließgewässern zum Bewässern des Gartens bedient, sollte beachten, dass dies nur mit einer wasserrechtlichen Erlaubnis zulässig ist. Die Inhaber einer wasserrechtlichen Erlaubnis werden darauf hingewiesen, ihre aktuelle Wasserentnahme daraufhin zu prüfen, ob die Auflagen zum Mindestwasserabfluss eingehalten werden. Auch der erlaubnisfreie Anliegergebrauch stößt bei der derzeitigen schwachen Wasserführung an seine zulässige Grenze.

Auf der Internetseite des Hessischen Landesamtes für Naturschutz und Umwelt kann der Wasserdurchfluss einiger Fließgewässer eingesehen werden: www.hlnug.de/static/pegel/wiskiweb2/.

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