Verwaltungsgericht hält neues Zwischenlager für radioaktive Abfälle in Hanau-Wolfgang für zulässig

(pm/ea) – Mit Unverständnis hat Oberbürgermeister Claus Kaminsky das Urteil des Frankfurter Verwaltungsgerichts im Verfahren gegen die Firma Nuclear Cargo Service (NCS) quittiert.

Das Gericht hat der Klage des Unternehmens, das eine Baugenehmigung für ein weiteres Zwischenlager im Technologiepark Wolfgang erstreiten will, stattgegeben und in der mündlichen Verhandlung angedeutet, dass es ein Zwischenlager für radioaktive Abfälle trotz der Festsetzungen des Bebauungsplans für zulässig und in einem Gewerbegebiet für verträglich hält.

„Das ist zweifelsohne ein Rückschlag für uns, aber erfreulicherweise hat das Gericht die Berufung bereits zugelassen, so dass wir auf jeden Fall Rechtsmittel einlegen können. Im Zweifelsfall gehen wir wieder bis vor das Bundesverwaltungsgericht, “ so der OB und erinnert daran, dass sich die Stadt schon einmal erfolgreich gegen die Errichtung eines weiteren Zwischenlagers für schwach radioaktive Abfälle gewehrt hat. „Wir wollen kein Atommüll-Lager auf Hanauer Stadtgebiet.“

NCS hatte in den Jahren zwischen 2005 und 2009 das erste Mal versucht, auf juristischem Wege eine Baugenehmigung für ein Zwischenlager auf dem Gelände des heutigen Gewerbegebietes Nord-Ost-Technologiepark zu erstreiten, um dort radioaktive Abfälle aus dem gesamten Bundesgebiet zwischenzulagern. Im Mai 2009 hatte schließlich das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig abschließend zugunsten der Stadt Hanau entschieden. Damals gab es eine breite Front über alle politischen Grenzen hinweg gegen diese Pläne. Hanaus OB Kaminsky machte deutlich, dass die Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle der städtebaulichen Ordnung und der Entwicklungsperspektive des Gewerbegebietes widerspreche und Hanau endlich mit dem Kapitel Atomdorf abschließen wolle. „An dieser grundsätzlichen Überzeugung hat sich nichts geändert.“

Dabei gehe es der Stadt nicht um einfaches Sankt-Florians-Denken, sondern darum, dass sie nicht allein die Lösung für ein bundesweites Problem übernehmen könne. Immerhin bestehe in Wolfgang bereits ein Zwischenlager mit den schwach radioaktiven Abfällen aus dem Abriss der alten Atomanlagen auf dem Gelände. „Wir tragen also längst unseren Teil der Verantwortung für den Atommüll, der angefallen ist.“ Doch die Stadt Hanau sei nicht bereit, weitere wertvolle Gewerbefläche zu opfern, um dort den Atommüll aus der gesamten Bundesrepublik oder vielleicht sogar darüber hinaus unterzubringen.

2011 hat die NCS erneut einen Bauantrag gestellt zur Errichtung eines Zwischenlagers, um dort radioaktive Abfälle aufzunehmen, bis diese in ein Endlager abgegeben werden könnten. Die Stadt Hanau hat diese Baugenehmigung 2013 wieder versagt, da das Vorhaben dem Bebauungsplan „Nord-Ost/Technologiepark widerspricht. Dieser weist das fragliche Areal als Gewerbegebiet aus, in dem die Lagerung von Gefahrstoffen, die unter die Störfallverordnung (giftige, umweltgefährliche Stoffe) fallen, nicht zulässig ist. Damit verstößt auch das beantragte Zwischenlager für radioaktive Stoffe gegen diese Festsetzung.

Gegen diese Entscheidung der Stadt Hanau hat NCS 2014 Klage beim Verwaltungsgericht erhoben. Im Anschluss an die erste öffentliche Erörterung hatten die Beteiligten noch einmal Gelegenheit, ihre eingereichten Unterlagen zu überarbeiten und im Detail zu ergänzen. Wegen der „besonderen rechtlichen Schwierigkeiten“ der Fragestellung war das Verfahren von der Bearbeitung durch einen Einzelrichter an die Kammer, die mit drei Berufsrichtern besetzt ist, übertragen worden.

„Leider müssen wir auf die schriftliche Begründung dieses Urteils noch eine Weile warten“, rechnet Hanaus OB frühestens für März damit. Danach bleibe der Stadt ein Monat Zeit, Berufung beim Verwaltungsgerichtshof in Kassel einzulegen. Ohne den Gremienbeschlüssen vorweggreifen zu wollen, so Kaminsky, gehe er jedoch davon aus, dass sich auch dieses Mal alle einig darin sind, dass die Stadt alle politischen und juristischen Mittel ausschöpfen werde, um dieses Zwischenlager zu verhindern. Schließlich erinnert der OB daran, dass es in der Frage des fehlenden Endlagers auch in den letzten zehn Jahren keine Fortschritte gegeben habe. „Vor diesem Hintergrund müssen wir davon ausgehen, dass auch die Bezeichnung Zwischenlager mehr als irreführend ist.“

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