Grausamer Mord an 4-Jährigem: 70-Jährige nach 29 Jahren angeklagt

(pm/ea) – Die Staatsanwaltschaft Hanau hat gegen eine 70 Jahre alte deutsche Staatsangehörige wegen Mordes zum Nachteil eines 4-jährigen Jungen am 17.08.1988 in Hanau Anklage beim Landgericht – Schwurgericht – Hanau erhoben.

Der Angeschuldigten wird vorgeworfen, am 17. August 1988 das Kind, das ihr von dessen Mutter in Obhut gegeben worden war, aus niedrigen Beweggründen und grausam getötet zu haben, in dem sie den in ein Badezimmer zum Mittagsschlaf gelegten und in einem Leinensack bis über den Kopf eingeschnürten Jungen seinem Schicksal überließ, obwohl sie dessen Panik aufgrund seiner intensiven Schreie wahrgenommen hatte. In diesem Leinensack verstarb das Kind.

Die Angeschuldigte bezeichnete das Kind in der sektenähnlichen Gemeinschaft, in der sie lebt(e) und deren „Anführerin“ sie war (und ist) u. a. als „Schwein“ und „Reinkarnation Hitlers“ und ging davon aus, dass er von „den Dunklen besessen“ sei.

Ein Verhandlungsbeginn steht noch nicht fest.

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