Steuern auf den Punkt gebracht

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Doch halt, bei genauer Betrachtung gibt es jede Menge Kosten, die Sie als Arbeitnehmer berücksichtigen können.

Wussten Sie, dass Sie Fortbildungskosten inklusive Reisekosten und Verpflegungsmehraufwendungen ansetzen können?

Oder dass eine Feier mit Kollegen, falls diese teilweise beruflich veranlasst war, berücksichtigt werden kann?

Haben Sie Rufbereitschaft? In diesem Fall können Sie Ihre Telefonkosten anteilig ansetzen.

Sind Sie kürzlich aufgrund beruflicher Veranlassung umgezogen? Dann haben Sie die Möglichkeit eine Umzugskostenpauschale steuerlich geltend zu machen.

Sie werden sehen, eine genaue Betrachtung der Ansatzmöglichkeiten lohnt sich!

Bei Fragen zu diesem Thema sprechen Sie uns gerne an!

Ihre Nadine Runkel

IHK gepr. Bilanzbuchhalterin

Nadine.Runkel@steuerkanzlei-ludwig.com
http://www.steuerkanzlei-ludwig.com