Sebastian Herchenröther informiert

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Ausgaben für den Winterdienst sind als haushaltsnahe Dienstleistungen abzugsfähig!


Der Leiter der örtlichen Beratungsstelle im Lohnsteuerberatungsverbund e. V. in Erlensee, Herr Sebastian Herchenröther, weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass nach dem neusten Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 09.11.2016 in Ziffer 2 der Abzug des Arbeitslohns für den Winterdienst der Eigentümer oder der Mieter auch auf dem an das Grundstück angrendenden öffentlichen Grund als haushaltsnahe Dienstleistung begünstigt sind.

Wichtig: Unabdingbar für die steuerliche Anerkennung sind die Vorlage einer Rechnung und eine Begleichung dieser per Banküberweisung.

Weitere Informationen finden Sie auch unter www.steuerverbund-erlensee.de