B&S Brandschutztechnik & Service informiert: „Hauseigentümer haben Nachholbedarf beim Brandschutz“

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Trotz gesetzlicher Vorschrift hat die Hälfte der deutschen Eigenheimbesitzer ihren Wohnraum nicht ausreichend mit Rauchmeldern ausgestattet. Dies ergab eine vom Rauchmelder-Hersteller Ei Electronics in Auftrag gegebene repräsentative Studie.

Für die Auswertung wurden alle Bundesländer herangezogen, in denen die gesetzliche Mindestanforderung von je einem Gerät pro Schlafraum, Kinderzimmer und als Rettungsweg dienendem Flur gilt. Ausgenommen waren Sachsen, Berlin und Brandenburg. Dort ist die Ausstattung von Bestandbauten nicht vorgesehen bzw. die Frist dafür noch nicht abgelaufen. Was die Rauchmelder-Pflicht in den einzelnen Bundesländern genau vorschreibt, können Eigenheimbesitzer auf http://www.rauchmelder-sind-pflicht.de nachlesen.

Die deutschen Feuerwehren betonen seit Jahren die lebensrettende Funktion der Geräte: „Rauchmelder helfen, Feuer rechtzeitig zu entdecken, sich in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu rufen. So können Brandopfer verhindert werden“, erklärt Hermann Schreck, ständiger Vertreter des Präsidenten des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV).

Eigenheimbesitzer nicht ausreichend über Rauchmelder-Pflicht informiert

Dass es eine gesetzliche Pflicht zur Installation von Rauchmeldern gibt, ist 73 Prozent der befragten Eigentümer bewusst. Stellt sich die Frage, warum so viele ihr Haus trotzdem nicht richtig ausstatten. Einiges deutet darauf hin, dass mangelndes Wissen über die genauen Inhalte der gesetzlichen Vorschrift ein Grund sein könnte. Gilt die Rauchmelder-Pflicht nur in Mietwohnungen oder auch in selbst genutzten Eigenheimen? Müssen sie nur in Neubauten oder auch in Bestandsgebäuden installiert werden?

Unsicherheit durch unterschiedliche Landesbauordnungen

Für Eigenheimbesitzer war es in den letzten Jahren nicht einfach, den Überblick zu behalten. Denn die Rauchmelder-Pflicht wurde nicht bundesweit einheitlich, sondern über die Landesbauordnungen zu verschiedenen Zeitpunkten mit verschiedenen Fristen und Geltungsbereichen eingeführt. Kein Wunder, dass hier noch Aufklärungsbedarf besteht – zumal 27 Prozent glauben, dass es überhaupt keine gesetzliche Vorschrift gibt oder einräumen, sich nicht sicher zu sein.

Wer sich informieren will, wie die Rauchmelder-Pflicht im eigenen Bundesland genau aussieht, findet unter http://www.rauchmelder-sind-pflicht.de weitere Informationen und einen Rauchmelder-Rechner, mit dem sich der eigene Bedarf ermitteln lässt.

Was den Geltungsbereich betrifft, lässt sich zusammenfassen: egal, ob neu oder alt – die Pflicht gilt für Mietwohnungen und Eigenheime gleichermaßen. Einzige Ausnahme ist Sachsen: Da gilt sie nur für Neubauten und umfangreiche Umbauten. Und in Berlin und Brandenburg müssen bestehende Gebäude erst bis Ende 2020 ausgestattet sein.

Die Grafik zeigt, in welchen Wohnräumen ein Rauchmelder gesetzlich vorgeschrieben ist

In welchen Räumen muss ein Rauchmelder installiert sein?

Auch ein weiteres Ergebnis der Studie macht deutlich, dass noch Aufklärungsbedarf besteht. Zwar haben 84 Prozent der Befragten mindestens einen Rauchmelder angebracht, aber nur in 50 Prozent der Haushalte sind die Geräte in allen vorgeschriebenen Räumen installiert. Dabei haben zu wenig Rauchmelder den gleichen Effekt wie ein Sicherheitsgurt, den man falsch anlegt: Sie gaukeln trügerische Sicherheit vor und können im Gefahrenfall doch kein Leben retten.

Als gesetzliche Mindestanforderung gilt: je ein Gerät pro Schlafraum, Kinderzimmer und als Rettungsweg dienendem Flur. Die Notwendigkeit, Rauchmelder in Flur und Treppenhaus zu installieren, scheinen die meisten Eigenheimbesitzer verinnerlicht zu haben: 75 Prozent derjenigen, die mindestens einen Rauchmelder besitzen, haben dort ein Gerät installiert. In Kinderzimmern und in Schlafzimmern sind es mit jeweils 62 Prozent deutlich weniger. Neben der Ausstattung von Flur oder Treppenhaus wäre es aber gerade dort sinnvoll, weil der Geruchssinn des Menschen im Schlaf nicht aktiv ist und die Gefahr besteht, einen Brand gar nicht oder zu spät wahrzunehmen.

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Mangelndes Wissen um die Pflicht ist nicht der einzige Grund, warum so wenig Rauchmelder installiert sind. Das wird bei näherer Betrachtung der Eigentümer deutlich, die noch kein Gerät im Haus installiert haben. Ein nicht geringer Teil scheint das Thema einfach aufzuschieben: So gibt über ein Viertel (29 Prozent) an, dass schon Rauchmelder gekauft, aber noch nicht installiert wurden. Knapp ein Fünftel (18 Prozent) hat sich noch nicht für ein Modell entschieden und 17 Prozent haben es zeitlich noch nicht geschafft, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen. Ganze 24 Prozent haben sich noch gar keine Gedanken darüber gemacht.

Unterwegs größeres Sicherheitsbewusstsein als zu Hause

Wenn man sieht, wie ausgeprägt das Sicherheitsbedürfnis der Eigenheimbesitzer in anderen Lebensbereichen ist, verwundert die mangelnde Rauchmelder-Ausstattung umso mehr. So legen 96 Prozent den Sicherheitsgurt im Auto an und 53 Prozent tragen einen Fahrradhelm. Aber gerade dort, wo sie sich täglich am längsten aufhalten, setzen nur 50 Prozent eine einfach einzurichtende Sicherheitsmaßnahme um. Das zeigt, wie wichtig es ist, immer wieder auf die Notwendigkeit der vorgeschriebenen Rauchmelder-Ausstattung hinzuweisen.

Knapp zwei Drittel (61 Prozent) der Haushalte, in denen Rauchmelder installiert sind, besitzen nur Modelle mit wechselbarer Batterie, die in der Regel alle ein bis zwei Jahre getauscht werden muss. Das ist nicht nur unkomfortabel, sondern stellt ein unnötiges Sicherheitsrisiko dar, weil die Melder eventuell nicht funktionsbereit sind, wenn es brennt. Eine sichere Alternative bieten Rauchmelder mit fest integrierten Batterien, die mindestens zehn Jahre halten. Danach muss der Rauchmelder aufgrund von Verschleiß ohnehin ausgetauscht werden. Ausschließlich auf diese Modelle setzt aber bisher nur ein Viertel (25 Prozent) der Privathaushalte. 10 Prozent der Befragten haben beide Varianten installiert, vier Prozent wissen nicht, welche Art sie nutzen.

Die Fakten im Überblick

• 73 % der Befragten wissen, dass es eine Rauchmelderpflicht gibt
• 50 % der Eigenheime sind nicht wie gesetzlich vorgeschrieben ausgestattet

• Warum noch keinen Rauchmelder?o 29 % Schon gekauft, aber noch nicht installiert
o 24 % Noch keine Gedanken darüber gemacht
o 18 % Noch nicht für ein Modell entschieden
o 17 % Zeitlich noch nicht geschafft

• Gebrauch von Sicherheitsvorkehrungen im Alltag
o 96 % Sicherheitsgurt im Auto
o 53 % Fahrradhelm
o 50 % Rauchmelder in vorgeschriebenen Räumen
o 45 % Kindersicherung in Steckdosen

Die repräsentative Studie wurde durch die Innofact AG mittels Online-Befragung im Zeitraum von 9. April bis 1. Mai 2020 realisiert. Es wurden 5.840 Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Reihenhäusern befragt. In die Auswertung flossen die Ergebnisse von den 4.582 Eigenheimbesitzern der 13 Bundesländer ein, in denen die Rauchmelderpflicht schon im vollen Umfang gilt. Nicht einbezogen wurden Berlin und Brandenburg, weil die Frist zur Ausstattung noch bis Ende 2020 läuft, sowie Sachsen, wo die Rauchmelderpflicht nur für Neubauten gilt.

Quelle Pressemitteilung der Ei Electronics GmbH

Auf dem Titelfoto: Fehlende Rauchmelder stellen insbesondere nachts eine große Gefahr dar, da Menschen im Schlaf nichts riechen und sich ein Brand unbemerkt ausbreiten kann.

Foto und Grafik: Ei Electronics (www.eielectronics.de)

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