Sicherstellung und Verwertung von Fahrzeugen
Der Bürgermeister der Stadt Erlensee hat in seiner Funktion als örtliche Ordnungsbehörde, gem. § 11 HSOG (Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung) in Verbindung mit dem § 17a HStrG (Hessisches Straßengesetz), die Sicherstellung der Fahrzeuge Opel Corsa C (amtliche Fahrgestellnummer W0L0XCF6824209234), Renault Clio (amtliche Fahrgestellnummer VF1BB080F27725045), Seat Ibiza (amtliche Fahrgestellnummer VSSZZZ6KZ1R084638) angeordnet.
Das Fahrzeug verbleibt bis zur Übergabe an den rechtmäßigen Besitzer in Verwahrung der Stadt Erlensee. Sollte sich bis zum 16.12.2024 kein rechtmäßiger Eigentümer bei der Stadt Erlensee melden, bzw. die Rechtmäßigkeit der Eigentumsverhältnisse nicht nachgewiesen werden, wird das Fahrzeug der Verwertung zugeführt.
Stefan Erb
Bürgermeister