Amtliche Bekanntmachung der Stadt Erlensee

Feststellungsbeschluss – Nachrücker für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Erlensee

Die unter der laufenden Nummer 317 aufgeführte Bewerberin Elvira Horst des Wahlvorschlages der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) ist 11. Mai 2023 in den Magistrat der Stadt Erlensee nachgerückt, zur Stadträtin ernannt worden und verliert damit das Mandat als Stadt­verordnete.

Gemäß § 34 Hessisches Kommunalwahlgesetzes (KWG) wird der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) unter der laufenden Nummer 311,

Herr Peter Wittwar,

als Nachrücker für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Erlensee festgestellt.

Gegen diese Feststellung kann gemäß §§ 34, 25 KWG jeder Wahlberechtigte binnen einer Aus­schlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahl­berechtigte, unterstützen; bei mehr als 10 000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahl­berechtigte den Einspruch unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter, Wahlamt, Am Rat­haus 3, 63526 Erlensee, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begrün­den; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend ge­macht werden.

 

Erlensee, den 25. Mai 2023

 

Marc Schilling

stv. Gemeindewahlleiter

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