Schöffenwahl 2023

(pm/ea) – Die Stadt Bruchköbel sucht wie alle Städte und Gemeinden aktuell Frauen und Männer, die am Amts- und Landgericht Hanau als Schöffen an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen wollen.

Schöffinnen und Schöffen sind Vertreter des Volkes und leisten damit einen wertvollen Beitrag zu einer lebensnahen Rechtsprechung. Im ersten Halbjahr 2023 finden im gesamten Bundesgebiet die Wahlen für Schöffen und Jugendschöffen statt. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre, beginnt 2024 und dauert bis 2028. Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt.

Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen daher mit zu verantworten. Wer die Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben.

In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten und andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und die Bereitschaft die Verantwortung für das Urteil zu übernehmen. Wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes sollte zudem eine gesundheitliche Eignung vorhanden sein. Juristische Kenntnisse sind für das Amt nicht erforderlich.

Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen durch das Urteil. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden.

Die Bewerberinnen und Bewerber für die Stadt Bruchköbel, die in das Schöffenamt gewählt werden wollen, müssen zu Beginn der Amtszeit am 1. Januar 2024 mindestens 25 Jahre und höchstens 69 Jahre alt sein, im Stadtgebiet wohnen und die deutsche Staatsangehörigkeit haben sowie die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.

Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Bewerbungen für das Amt des Schöffen / der Schöffin für die Stadt Bruchköbel bitte bis spätestens 28. Februar 2023 an die:

Stadtverwaltung Bruchköbel
Hauptstraße 32
63486 Bruchköbel

Bewerbungen für das Amt des Jugendschöffen / der Jugendschöffin bitte bis spätestens 28. Februar 2023 an den:

Kreisjugendhilfeausschuss des Main-Kinzig-Kreises
Barbarossastraße 16 – 24
63571 Gelnhausen

Die Bewerber/innen für das Amt des Jugendschöffen sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Die Informationen über die rechtliche Stellung der Schöffinnen und Schöffen können über www.schoeffenwahl.de eingesehen werden.

Bewerbungen können ebenfalls unter www.schoeffenwahl.de oder auf der Homepage der Stadt Bruchköbel www.bruchkoebel.de heruntergeladen werden.

Die Sachbearbeiterin der Stadtverwaltung steht ebenfalls für Fragen und Auskünfte zur Verfügung – gerne auch telefonisch (Frau Nejedly-Willig, Tel.: 06181 975221)

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