Illegale Ablagerung von Sperrmüll und sonstigen Abfällen im Erlenseer Stadtgebiet

(pm/ea) – Die illegale Ablagerung von in Tüten verpacktem Restmüll oder Sperrmüll haben an manchen Stellen im Erlenseer Stadtgebiet in den vergangenen Wochen und Monaten erheblich zugenommen, wie die Stadtverwaltung berichtet.


Festzustellen sind die Ablagerungen meist an Standorten von Glascontainern sowie Kleider- und Schuhcontainern, leider aber auch an abgelegenen Wiesen- und Feldwegen. Diese sehr fragwürdige Mentalität ist kein Kavaliersdelikt, sondern verursacht für die Allgemeinheit erhebliche Kosten, da diese in vollem Umfang über den Abfallgebührenhaushalt getragen werden müssen und daher auch Auswirkung auf die Höhe der zu erhebenden Müllabfuhrgebühren haben.

Es ist nicht die Aufgabe des Bauhofes, abgeladene Abfälle oder Sperrmüllteile einzusammeln und abzutransportieren. Hierfür gibt es einen eigenen Service: Unter der Sperrmüll-Hotline 06183/9151-0 kann jeder Erlenseer Bürger seinen Sperrmülltermin kostenfrei im Rathaus anmelden. Hausmüllmengen, welche das Fassungsvolumen der eigenen Restmülltonne übersteigen, können über schwarze Restmüllsäcke, welche im Rathaus am Empfang käuflich zu erwerben sind, ordnungsgemäß entsorgt werden, indem diese Abfälle am Abfuhrtag neben der Restmülltonne bereitgestellt werden.

Hinsichtlich der Vermüllung an den Stellplätzen von Glas- und Kleidercontainern muss daher auch überlegt werden, ob in Folge dessen nicht Standorte gänzlich aufgelöst werden, was wiederum ein geringeres Angebot von Abgabemöglichkeiten von Altkleidern und -schuhen sowie Altglas zur Folge hat.

Um dieses nicht in die Tat umsetzen zu müssen und um die ständig steigenden illegalen Ablagerungen wirksam entgegen zu treten, bedarf es des Zusammenwirkens von allen aufmerksamen Bürgern und dem Team der Stadt Erlensee. Um Täter überführen und wirksam über ein Ordnungswidrigkeitenverfahren belangen zu können, sind die Ermittlungsstellen auf Zeugenaussagen angewiesen. Nur auf diese Weise ist es möglich, bei den Verursachern die so entstehenden unnötigen Entsorgungskosten einzufordern und dieses rechtswidrige Verhalten mit einer entsprechenden Geldbuße zu belegen.

Fotos: Stadt Erlensee

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